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drivinglady
08.12.2007, 20:41 Uhr
Parken auf Privatgrundstück
Hi, hab da mal eine rein rechtliche Frage ;):
Wir sind hier eine ,,Wohngeschmeinschaft''. Es sind 5 1-Familienhäuser, die sich auf einem Privatgrundstück befinden(, welches, nehme ich an, eben allen gehört).
Unser Haus ist auf diesem Grundstück das ganz hinterste. Dort führt ein Weg hin, direkt auf unsere Garage, davor noch Platz für ein Auto und dann links eine Abnzweigung zu einem ebenfalls Stellplatz für ein Auto mit Garage danach, wie eben bei uns.
Da ich mein Auto nicht in die Garage fahren kann, weder davor stellen kann, noch hinter ein schon vor der Garage stehendes von uns, da dass onst die Einfahrt zur Garage links der Nachbarn verstopft muss ich es theoretisch a der Straße ganz vone abstellen.
Wenn man von der Straße auf unser Privatgrundstück GERADE AUS fährt sind gerade aus drei Stellplätze (die den Nachbarn gehören), sowie zwei weitere Garagen, die auch den Nachbarn gehören. Wenn man rechts höchfährt gehts unter anderem nach hinten zu unserer Garage.
So, wenn man nun aber geradeaus auf die Stellplätze fährt ist da gaaaanz viel breiter Platz(die Einfahrt ist eben seeehr breit). Weshalb ich mein Auto immer HINTER die Stellplätze gestellt hab links in der Einfahrt. Genug Platz noch für einen LKW da durchzukommen.
Der Nachbar müsste halt zu seinem Stellplatz an meinem Auto vorbeilenken.
Nun ist die Frage, da der mir mehr oder weniger blöd gekommen ist, ob ich es da wirklich nicht abstellen darf, da es laut seiner Aussage kein Parkplatz ist.
Aber es ist doch ein Privatgrundtsück wp uns allen gehört und ich behindere keinen, er muss lediglich an meinem vorbeilenken, wie wenn man an einem Auto vorbeifährt, das an der Straße hält.
??
Drummer
09.12.2007, 10:38 Uhr
zu: Parken auf Privatgrundstück
Kannst Du die Situation mal aufzeichnen, hochladen und verlinken?
Ich begreif nämlich auch nicht, wo Du parkst! :-)
carhol
09.12.2007, 11:23 Uhr
zu: Parken auf Privatgrundstück
>> Es sind 5 1-Familienhäuser, die sich auf einem Privatgrundstück befinden(, welches, nehme ich an, eben allen gehört).<<
das wäre ersteinmal zu klären.
es ist nicht normal das einfamilienhäuser auf einem gemeinschaftsgrundstück (das allen gehört)stehen . das würde bedeuten das alle über alle grundstücksteile laufen dürften.
darf euer nachbar einfach so bei euch auf der terrasse eine grillparty machen?
auskunft erteilt das grundbuchamt.
zweitens muss die zuwegung zu den häusern geklärt werden (verlauf und breite).
wenn du das gemacht hast, kann man weiterreden.
holger
drivinglady
09.12.2007, 11:42 Uhr
zu: Parken auf Privatgrundstück
Natürlich nicht Wohnflächen der Menschen. Lediglich der Teerboden, wo zu sätmlichen Häusern führt. Jeder von uns ist auch in der Kehrwoche dafür zuständig, dass dieser sauber ist, vondemher nehm ich an gehört das allen?!
Ich mach ein Bild von dem was ich meine und stells nacher rein :)
MrMurphy
09.12.2007, 12:48 Uhr
Eigentumsverhältnisse
Hallo,
bist du dort Mieterin oder Eigentümerin? Das
"welches, nehme ich an, eben allen gehört"
deutet darauf hin, das du über die Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht informiert bist. Ohne das Wissen wird dir niemand konkret Auskunft geben können.
Wenn du Eigentümerin bist musst du einen Blick ins Grundbuch (auch das des Nachbarn) werfen, dort stehen dann eventuelle Nutzungsrechte drin.
Als Mieterin kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht.
Handelt es sich bei der Zuwegung um Gemeinschaftseigentum der Anlieger musst du zusätzlich in die Beschlüsse der Eigentümer gucken.
Eine gesetzliche Regelung für dein spezielle Problem gibt es nicht.
Im Zweifel gilt: Wenn du nicht nachweisen kannst auf einem nicht eindeutig dir gehörenden Privatgrundstück parken zu dürfen, darfst du es nicht.
Gruss
MrMurphy
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Ãœberholen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?
Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen
Der Schienenverkehr hat immer Vorrang
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