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pete77
04.12.2007, 16:59 Uhr
Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
Nachdem ich mich als Fahrer bei einem Bußgeldvergehen (der tatsächlich Fahrer ist innerorts 22 km/h zu schnell gefahren und hat mich um diesen Gefallen wegen seines hohen Punktekontos gebeten) angegeben habe, d.h. einen bei der Firma eingegangenen Zeugenfragebogen entsprechend ausgefüllt habe, hat die Ordnungsbehörde diesen Vortrag ignoriert und nunmehr dem tatsächlichen Fahrer einen Bußgeldbescheid zugeschickt, da sie auf Grund meiner Altersangabe wohl misstrauisch geworden sind und das Frontfoto dieser Person zumindest ähnlich ist .
Welche Konsequenzen habe ich und der tatsächliche Fahrer zu erwarten und welche Vorgehensweise würdet ihr empfehlen?
pete77
04.12.2007, 18:56 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
Hi Peg,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das es so einen Markt gibt, wusste ich gar nicht...
Allerdings verstehe ich nicht, warum ich gegen § 111 OWIG verstossen haben soll, da dies doch nur der Fall gewesen wäre, wenn ich in dem Fragebogen falsche Angaben über meine Person gemacht hätte, oder verstehe ich da etwas falsch?
MrMurphy
05.12.2007, 06:25 Uhr
Du gefährdest andere
Hallo
"hat mich um diesen Gefallen wegen seines hohen Punktekontos gebeten"
Hast du schon mal überlegt, das du durch dein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdest? Ein hoher Punktestand sammelt sich nicht durch Bagatelldelikte an, auch wenn die Raser das gerne behaupten - die Mär vom Vielfahrer, der zwangsweise durch die ungerechtfertigte Gesetzeslage gar nicht straflos fahren könne. Mit deiner Falschaussage trägst du dazu bei, das dein Kollege ungerechtfertigt und Andere gefährdent weiter hinters Steuer darf.
Gruss
MrMurphy
pete77
05.12.2007, 13:00 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
Nochmal vielen Dank für eure Antworten. Da war ich wohl echt zu gutmütig und habe nicht genug nachgedacht. Allerdings hätte ich im Traum nicht daran gedacht, dass die Ordnungsbehörde wg. 22 km/h Überschreitung hier so ein Fass aufmacht. Insofern handelt es sich ja hier nicht um einen schweren oder gravierenden Verstoß, so dass mich diese Aktivität der Ordnungsbehörde schon sehr wundert. Vielleicht sind die ja auf Grund des Punktehandels im Moment besonders sensiblisiert. Für eventuelle Tipps, wie ich jetzt am besten aus dem Schlamassel rauskomme, bin ich euch jedenfalls dankbar, wobei ich auch in Erwägung ziehen werde, mal zu einem Anwalt zu gehen.
Chris021983
05.12.2007, 13:38 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
Für eventuelle Tipps, wie ich jetzt am besten aus dem Schlamassel rauskomme,...
Stehe dafür gerade, das hat noch keinem Geschadet und der Lerneffekt ist am höchsten.
durbanZA
05.12.2007, 14:38 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
Sich selbst wider besseren Wissens fälschlich zu belasten ist nicht strafbar.
Anders wäre es, wenn der Kollege fälschlicherweise Dich angegeben hätte.
Dann würde es sich aber nicht um eine Owi, sondern um eine Straftat (§ 164 StGB) handeln.
Sich selbst aber zu bezichtigen ist straffrei. Hier ist die Behörde dahintergekommen; das normale Bußgeldverfahren mit den üblichen Konsequenzen wird folgen, irgendwelche Sanktionen darüber hinaus sind aber m.E. nicht zu befürchten.
Drummer
08.12.2007, 10:22 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
...dass die Ordnungsbehörde wg. 22 km/h Überschreitung hier so ein Fass aufmacht.
Hast Du mal ausgerechnet, um wieviel sich der Bremsweg, im Gegensatz zur vorgeschrieben Geschwindigkeit erhöht?
In manchen Gebieten entscheiden 5 km/h über Leben und Tod!
P.S.: Sorry, weiß nicht wie man Zitate einfügt! :-)
Ute
08.12.2007, 14:01 Uhr
zu: Falsche Angaben über Fahrer bei Firmenfahrzeug
"P.S.: Sorry, weiß nicht wie man Zitate einfügt! :-)"
Das ist gar nicht so schwer, wie es aussieht.
Entweder, Du schreibst das in "Gänsefüßchen", so wie ich es eben tat, oder Du klickst das "I" an, das neben dem Feld steht, in dem Du kommentierst, da findest Du diverwse Anleitungen.
Viel Spaß beim Ausprobieren
Ute
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich hier verhalten?
Zügig links abbiegen
Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen
Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Kreuzung zügig überqueren
Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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