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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
24.11.2007, 13:34 Uhr

schwarzgetönte scheiben auch vorne?

kurze frage:
bisher glaubte ich in D düfen fahrzeuge die vorderen seitenscheiben nicht getönt haben bzw. mit folie bekleben.
nun habe ich eben einen Q7 (für outsider: audi suv) mit getönten oder geschwärtzen seitenscheiben vorne gesehen.
ist das neuerdings möglich oder hatte ich da die ganze zeit eine falsche vorstellung.
die scheiben waren recht dunkel (fahrer nur in umrissen zu erkennen). vielleicht gibt es da auch eine lichtdurchlässigkeitsgrenze etc.
wer weiss da mehr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
24.11.2007, 22:08 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Habe neulich einen im Baumarkt klauen sehen, dachte bisher auch klauen dürfe man nicht, da muß sich wohl auch was geändert haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
25.11.2007, 23:19 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Tolu, laut Q7-Carconfigurator ist das nicht Serie:
wie bekannt, nur hintere Türscheibe und Seitenscheiben hinten getönt.

http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/q7/ausstat
tungsvergleich.html#extext


Zugegeben, es sieht so etwas gestückelt aus. Das ärgerte mich am Anfang bei meinem Auto auch (kein Q7 ;-)).

Je nach Tönung wird aber 30 % - 70 % des Lichts geschluckt. So wird sicher der Grund klar, warum vorne keine Volltönung zulässig ist.

Aber wie immer gilt: wo kein Ankläger, da kein Beklagter. Und wer ein Q7 fährt, der wird im Fall der Fälle sicher die Strafe für eine unzulässig angebrachte Tönungsfolie zahlen â EURO“ der Optik wegen.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.11.2007, 05:38 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

@Volltreffer: Das ist seit dem 1.10.2007 erlaubt. Mittlerweile zu meinem Hobby geworden, das macht ganz schnell süchtig. Bin schon im Kleptomanenclub!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.11.2007, 14:27 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

danke lambo-Benni für die klare antwort. ich wollte wissen, ob dies neuerdings zulässig ist.
schliesslich muss ich mit der folie drauf dan auch mal zu einem tüv ternmin (spätestens nach 3 jahren).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.11.2007, 18:02 Uhr

zu: schwarzgetönte scheiben auch vorne?

Nein, nicht falsch verstehen...

Ob das mit der Folie erlaubt ist weiß ich nicht!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren