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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SchwerVerliebt
04.11.2007, 00:02 Uhr

Durchfallen aufgrund von Schwindelkeit

Hallo,

ich habe in 2 Wochen meine Fahrprüfung.

Ich habe das Problem, dass mir vor Angst und Aufgeregtheit sehr oft schwindelig wird. Logisch, dass man dann nicht Autofahren kann.
Wie wäre das denn vor der Prüfung? wenn ich dahingehe und mir ist tiersich schwindelig. Ist man dann direkt durchgefallen, weil man nicht fahren kann und muss man die Prüfung dann bezahlen?

Würd mich mal interessieren!
Danke,
Sarah

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
04.11.2007, 02:24 Uhr

zu: Durchfallen aufgrund von Schwindelkeit

Ich glaub zumindest die TÜV Gebühren muss man zahlen. Wie's bei der Fahrschulgebühr aussieht liegt warsch. am Fahrlehrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
04.11.2007, 10:28 Uhr

zu: Durchfallen aufgrund von Schwindelkeit

soweit ich weiß, gilt es nicht als durchgefallen. Du hast die Prüfung halt nicht bestanden, aber du hast danach keine wartefrist oder ähnliches...es kommt einfach zu einer Wiederholung. Ob du zahlen musst, weiß ich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
07.11.2007, 07:53 Uhr

zu: Durchfallen aufgrund von Schwindelkeit

Die Folgen sind einfach.

Du bist bei der Prüfung nicht angetreten und hast somit nicht bestanden.
Du kannst die Prüfung beim nächsten Termin wiederholen, ohne eine Wartefrist einzuhalten.

Die Anmeldegebühr für die Prüfung und die restlichen Kosten die bei der PP anfallen musst du auch tragen.
Das ist eigentlich Alles.

Wie es aussieht wenn du auch die nächsten beiden Male wegen Schwindel nicht an der Prüfung teilnehmen kannst - da habe ich keine Ahnung. Könnte mir aber vostellen, dass dann ein Arztbesuch angeordnet wird, da ein Verdacht auf Fahruntüchtigkeit bestehen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
07.11.2007, 09:42 Uhr

zu: Durchfallen aufgrund von Schwindelkeit

ICh bin kein Experte aber..

In so einem Fall kann keine Beurteilung der Fahrleistung vorgenommen werden.
Deshalb der unterschied zwischen durchfallen und abbrechen.

Sagen wir mal du fährst 5 min und das Fahrschulauto bleibt einfach stehen. Die Prüfung wird abgebrochen. Durchgefallen ist man deshalb aber nicht.

Und wenn ich im Fahrschulauto sitze und kurz vor starten des Motors sage, dass ich mich doch noch nicht bereit für die Prüfung fühle, dann wird eben abgebrochen.
Dem Prüfer kann das dann relativ egal sein da er trotzdem bezahlt werden muss.


Und wenn der Prüfling noch nicht losgefahren ist kann man ihm auch nicht vorwerfen dem Stress IM Strassenverkehr nich gerecht zu werden.

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