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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Johnny
24.10.2007, 17:57 Uhr

0,5 Promille - Probezeit - Strafen?

Hallo,

folgendes ist mir passiert:

Am 13.09.2007 habe ich meinen Führerschein bekommen. Am 03. Oktober wurde ich nachts um 05:40 Uhr angehalten - Alkoholtest. Ich hatte ein paar Bier und Vodka getrunken, wollte eigentlich auch nicht fahren, mußte es aber, warum sei mal dahingestellt. War dumm von mir, ohne Frage. Ich musste pusten, ein Wert von 0,2 erschien auf dem Gerät, also 0,4 Promille. Dann ab auf die Wache, nochmal pusten müssen, ein Wert von 0,5 Promille kam heraus.

Was droht mir nun? Der zuständige Polizeibeamte meinte 1 Monat sei mein Führerschein weg, dazu 125 Euro Geldstrafe. Heute kam ein Brief, Inhalt folgender:

"Ihnen wird zur Last gelegt, am 03.10.2007, um 05.40 Uhr in 78532 Tuttlingen B14, Höhe BBT als Führer/in des PKW, VW, TUT-XY 00 folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie haben vor Vollendung des 2. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
§24c Abs.1, 2 StVG, 243 BKat

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie:

1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 125,00 €
2. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von - Monat(en)
3. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: 20,00 €
4. Vorgesehene Bewertung nach dem Punktesystem mit 2 Punkt(en)"

Vor allem Punkt 2 irritiert mich, da steht weder ein, noch zwei, drei oder gar 6 Monate Fahrverbot sondern eben nur "-". Mein Vater meinte ich bekomme nun noch Post vom Landratsamt, mein Schein wäre in jedem Fall mehr als einen Monat weg, entgegen der Meinung der Polizei, und ich müsste zur Nachschulung.

Mit was muß ich rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,
J

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.10.2007, 19:21 Uhr

zu: 0,5 Promille - Probezeit - Strafen?

Hallo, willkommen im Forum.

Bei einem Promillewert von mehr als 0,49, aber weniger als 1,1 0/00 ist es von entscheidender Bedeutung, ob Dir lediglich eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird; während eine Owi ein Bußgeld, ggf. ein Fahrverbot (max. 3 Monate) und Punkte zur Folge hat, ist bei einer Straftat mit einem Entzug der Fahrerlaubnis und eine längeren Sperrfrist (mind. 6 Monate) zu rechnen.
Eine Straftat liegt hier vor, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen (Schlangenlininien u.ä.) festgestellt wurden.
Dieser Verwechslung erlag vermutlich Dein Vater.

Eine Sache macht mich tatsächlich stutzig: Der Vorwurf, der Dir gemacht wird, passt nicht zu 0,5 0/00, sondern entspricht dem Regelsatz für eine Alkoholkonzentration von weniger als 0,3 0/00.

Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
» Vorwurf: In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten: 125 € - 2 Pkt (VZR) - A «

Merkwürdig, aber an Deiner Stelle würde ich ich da dankbar sein und keinen zu großen Auwand darum treiben.
Ein Fahrverbot ist für diese Konzentration nicht vorgesehen.

Allerdings mußt Du mit einer Anordnung eines Aufbauseminares rechnen. Desweiteren wird Deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert.

Mfg
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
24.10.2007, 19:39 Uhr

zu: 0,5 Promille - Probezeit - Strafen?

Also ich weiß ja nicht was vorgefallen ist. Aber ich bin der Meinung, dass es immer eine Alternative zur Fahren unter Alkoholeinfluss gibt...

Und wenn Du Deinen Führerschein noch nicht mal einen Monat hast, und dann schon nach dem Genuss von Vodka (37,5 % vol.) in's Auto steigst (bei einem Bier ist das zwar auch schlimm, aber noch etwas anderes!), kommen ernsthafte Zweifel an Deiner geistigen Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, auf.

So, und jetzt spekuliere ich mal:
Dein gemessener Blutalkohol war in der ersten Messung niedriger als in der auf dem Revier später. Demzofolge müsstest Du den Alkohol doch erst kurze Zeit zuvor eingenommen haben.
Und wer eine so hohe Toleranz gegenüber "paar Bier und Vodka" (ein paar sind mindestens zwei und Vodka mindestens ein Fingerhut voll) hat und danach als Führerscheinneuling ins Auto steigt, sollte sich wirklich Gedanken machen, ob nicht ein Alkoholproblem vorliegt.

So, meine Meinung. Die rechtlichen Konzequenzen wurden hinreichend erklärt, da brauchst Du Dir keine allzugroßen Gedanken machen - das wird schon.

Hoffentlich hast Du gelernt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.10.2007, 20:17 Uhr

zu: 0,5 Promille - Probezeit - Strafen?

»Dann ab auf die Wache, nochmal pusten müssen, ein Wert von 0,5 Promille kam heraus.«

Hast du da eventuell aufgerundet? Hast du noch den Ausdruck des Alkomat-Testers? Wenn es wirklich genau 0,50 Promille gewesen sein sollten, dann wäre der Bußgeldbescheid zu deinen Gunsten falsch. Normalweise wären dann nämlich die Rechtsfolgen:

Geldbuße 250,--
4 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Fußgängerüberwege

Einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs