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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
18.10.2007, 17:49 Uhr

Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

Hallo,

Jeder kennt die Situation:

Man möchte über den Gehweg abbiegen, muss aber eine gewisse Zeit warten bis man "raus kommt". Und jetzt stehen Sie da, die Fußgänger mit bösem Blick, die vorbei möchten aber nicht sofort können.

Ich schaue ja meistens bevor ich abbiege, dass ich niemanden behindere, aber es gibt ja Straßenstücke die man vor dem Gehweg nicht einsehen kann. Wie verhält man sich richtig? zurückfahren und Fußgänger vorbei lassen?


Vielen Dank!

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
18.10.2007, 19:07 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

Hat heute erst eine Frau gemacht. Sie ist tatsächlich ein Stückchen zurück. :-) Sieht man nur sehr selten. Ansonsten gehe ich als Fußgänger immer außenrum. Wenn alles allerdings gut einsehbar ist, lass ich auch gern mal den Otto raus *g*.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
20.10.2007, 22:19 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

Ein Vortasten ist nur an Kreuzungen und Einmündungen erlaubt. An Einfahrten schreibt die StVO. vor, dass man sich Einweisen läßt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
21.10.2007, 09:41 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

Wenn kein Einweiser da ist, sollte man sich jedoch langsam vortasten, damit man ein besseres Bild bekommt!
;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
21.10.2007, 10:45 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

Ha, Kaktus, Du Schlaumeier!
Was machst Du aber, wenn Du rückwärts auf die Straße mußt, weil Du in einer Einfahrt stehst, in der Du nicht wenden kannst, Dir Hecken oder Mauerwerk die Sicht verderben? Ja, Du hättest Rückwärts auf das Grundstück fahren können, damit du vorwärts wieder auf die Straße kommst. Manchmal geht das eben nicht. Da bleibt Dir dann wirklich nichts anderes übrig, als jemanden um Hilfe zu Bitten. Schließlich sehen 4 Augen mehr als zwei!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern haribo
29.10.2007, 10:15 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

als Autofahrer einfach nicht den Gehweg benutzen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.10.2007, 11:45 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

»als Autofahrer einfach nicht den Gehweg benutzen?«

Lass mich raten: Du hast nur die Überschrift gelesen, aber keinen einzigen der Beiträge, stimmt's?

Es ging hier um die Benutzung einer Ausfahrt, bei der man über den Gehweg fahren muss.

Haribo macht Kinder froh, und Erwachsene ebenso.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern haribo
29.10.2007, 12:15 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

natürlich habe ich die Beiträäge gelesen! Und die/der TS hat gesagt ...Man möchte über den Gehweg abbiegen, ...; ich wollte noch nie über einen Gehweg abbiegen, du?
Und es war auch nirgends Rede von einer Ausfahrt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.10.2007, 16:09 Uhr

zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen

»ich wollte noch nie über einen Gehweg abbiegen, du?«

Ja, schon oft. Jeden Tag, wenn ich von zuhause losfahre, muss ich gleich über den Gehweg abbiegen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel