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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.10.2007, 15:34 Uhr

zu: 0,52 Promille

"Sie führten das o.a. Kfz. mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug ... Promille."

250 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
03.10.2007, 15:37 Uhr

zu: 0,52 Promille

Wohl gemerkt, die Blutalkoholkonzentration.
Bei sowas müsste eigentlich ein Bluttest vorgenommen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.10.2007, 15:42 Uhr

zu: 0,52 Promille

In diesem Fall wäre wohl

"Sie führten das o.a. Kfz. mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug ... mg/l." wahrscheinlicher.

Konsequenz ist allerdings die gleiche.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.10.2007, 21:54 Uhr

zu: 0,52 Promille

Ob der Atemalkohol in mg/l oder 0/00 gemessen wurde, ist egal. Anscheinend wurden keine Ausfallerscheinungen festgestellt, sonst wäre das ganze schon eine Straftat und würde deutlich härter bestraft werden.

Für die Verfolgung einer Orsnungswidrigkeit ist kein Bluttest notwendig.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
04.10.2007, 14:04 Uhr

zu: 0,52 Promille

hab letztens durch Fernsehr gezappt. Und war grad bei orf2(österreichische Fernsehen) Nachrichten. Bussgelder bzw Fahrverbote werden erhöht. Dachte ich blieb ich mal drauf steht ja in Deutschland auch zur Diskussion. Als dam Regel kam zwischen 0,5 und 0,8 Promille war ich erstaunt . Beim ersten mal wird man in Österreich nur Bussgeld bekommen und Verwarnt und vorgemerkt. Erst beim 2. mal bekommt man "schon" laut TV 1 Monat Fahrverbot. Und beim 3. mal 3 Monate Fahrverbot. Möchte gar nicht wissen was da erst die alte Regel war. Dachte die Österreicher haben so hohe Strafen bei Verkehrsverstößen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
05.10.2007, 19:35 Uhr

zu: 0,52 Promille

"...Leider werde ich automatisch in das Testforum geschickt, aber vielleicht hilft mir ja tritzdem jemand...."

Oh, ja, im Testforum bin ich letztens auch gelandet und habe es gleich ausprobiert. - und es fuktionierte sogar!!!
:-D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen

Halten am rechten Fahrbahnrand