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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peyd0r
26.09.2007, 21:10 Uhr

Praktische Prüfung nicht bestanden

Hallo, ich habe eine Frage, zwecks meiner durchgefallener Praxisprüfung.
Zur Aufgabe;
Ich sollte an einem vorgegeben Wendepunkt die andere Fahrtrichtung einschlagen, also bin ich bis zur Stoplinie vorgefahren, habe nach Rechtsverkehr geschaut, welcher stand. Dannach bin ich los gefahren und habe eine Sperrlinie gekreuzt. Diese Sperrlinie trennte 2 Spuren, eine Spur für die geradeaus-Fahrer (welche standen) und den Abbiegern (Ich), die andere Spur galt den Abbiegern der gegenüber liegenden Seite (ebenfalls stehend, als ich losfuhr) ist dies gleich ein ein Grund zum Durchfall der Prüfung?
Und zwar habe ich in dieser Situation keine anderen Fahrer gefährdet, genauso wenig habe ich den Verkehr gestört etc... , lediglich eine Sperrline gekreuzt, welche aber eh nach ca 5m aufgehoben wurde. Für mich wäre das ein "Fehler", aber noch lange kein Grund die Prüfung dadurch zu beenden. Man hätte ja wenigstens noch weiter schauen können, ob es nur ein "Schusselfehler" war und der Schüler trotzdem das Fahrverhalten versteht, genauso wie die Richtlinien.

Begründung des DEKRA-Prüfer;
Die zweite Spur galt den gegenüberliegenden Abbiegern... Prüfung beendet

P.S; Ist diese Entscheidung des Prüfers fair oder weniger fair, oder eigentlich nicht erlaubt, dadurch die Prüfung gleich zu beenden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.09.2007, 22:51 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Ohne mir aus Deiner Schilderung tatsächlich bildhaft vorstellen zu können, wie die Kreuzung markiert war.....(eine Zeichnung wäre schon hilfreich)...

...Du wirst Dich vermutlich einen Dreck um die dort vorhandenen Fahrbahnmarkierungen geschert haben, was dann natürlich auch zum Nichtbestehen führt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
26.09.2007, 23:39 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

der ton in den antworten ist manchmal echt übel hier...traurig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.09.2007, 01:23 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Erstmal tut mir leid, daß es nicht geklappt hat, Kopf hoch.

Leider kann ich mir die Situation nicht ganz vorstellen, wäre super, wenn Du eine Skizze machen könntest. Die kannst Du dann bei www.imageshack.us einstellen.

Da sich hier auch Fahrlehrer im Forum tummeln, werden die die Situation bestimmt beurteilen können.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.09.2007, 04:37 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Sperrflächen sind mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt. Das Überfahren einer solchen führt zum Nichtbestehen (evtl. dann auch zum Durchfall ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
27.09.2007, 08:57 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Ich glaube, das kann man nicht so absolut sagen. Was ist z.B. wenn jemand im Halte bzw. Parkverbot sein Fahrzeug verkehrswidrig abstellt, so daß man gezwungen ist, natürlich unter Beachtung des Gegenverkehrs, diese Linie zu überfahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
27.09.2007, 10:30 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Hast Recht Peg, ich habe in der Zeitnot nur die letzten Beiträge gelesen, aber den anfänglichen außer Acht gelassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
27.09.2007, 12:25 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

@ Peyd0r:
Wenn Du während Deiner Prüfung zum Wenden aufgefordert wirst, solltest Du dies möglichst "verkehrsgerecht" tun (ich gehe mal davon aus, dass Du weißt, was "verkehrsgerechtes Wenden" ist). Wenn mich der Prüfer an einer Stelle wenden lassen will, die ich nicht für geeignet finde, würde ich ihm dies in sachlichem Tonfall erläutern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Prüfer damit ein Problem hätte, denn er will ja nur sehen, ob Du im Straßenverkehr alleine zurechtkommst.

@ Ute:
Auch in Deinem geschilderten Fall würde ich dem Prüfer die Tatsache kurz schildern, damit er sieht, dass Du nicht unüberlegt die Linie überfahren hast. Und wichtig ist vor allem, dass man den Prüfer VORHER informiert und nicht, wenn man die Linie bereits überfahren hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.09.2007, 17:22 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Ich kann mir die Situation zwar auch nicht exakt vorstellen, aber der Durchfallgrund ist deiner Schilderung zufolge klar und war auch berechtigt. Es war wohl weniger das kurze Überfahren der Sperrfläche sondern: "Die zweite Spur galt den gegenüberliegenden Abbiegern... Prüfung beendet."

Das Benutzen eines Fahrstreifens, der dem Gegenverkehr vorbehalten ist bzw. das Einordnen auf einen solchen Fahrstreifen ist durchaus ein Durchfallgrund.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.09.2007, 17:25 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

wegen zeitnot kurze und knappe antwort.
durchfall war berechtigt und auch nicht unfair sondern sogar recht eindeutig so das kein grund vorhanden war, um zu sehen ob es ein "schusselfehler" war.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
27.09.2007, 18:15 Uhr

zu: Praktische Prüfung nicht bestanden

Bitterschokolade ist nicht nur ein Mittel für die Seele!!!
Ich wünsche Gute Besserung!!!!

Viele Grüße
Ute

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