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Dominic90
12.09.2007, 20:37 Uhr
Grüner Pfeil - Lampe
Hallo! Ich hab da mal eine Frage. Wenn neben der Ampel ein Grüner Pfeil ist, also so eine Lampe die dann grün leuchtet wenn man fahren darf, muss man dann fahren als Rechtsabbieger wenn die Ampel rot ist und der Pfeil leuchtet oder darf maqn auch kurz anhalten und dann fahren?
Danke schon im Voraus
Dominic
to
13.09.2007, 00:00 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
Warum willst Du anhalten wenn Du doch grün hast? Damit behinderst Du nur den Verkehr.
durbanZA
13.09.2007, 00:23 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
in diesem Fall hast Du freie Fahrt.
Dominic90
13.09.2007, 06:32 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
Ja das weiß ich, dass ich freie Fahrt habe. Bei mir war es nur so, dass ich den Pfeil bei der Prüfung erst zu spät gesehen habe, angehalten habe und dann weiter gefahren bin. Am Ende bin ich deshalb durchgefallen und das fand ich irgendwie n bisschen krass.
MrMurphy
13.09.2007, 06:43 Uhr
Das ist verboten
Hallo,
es ist verboten und zudem unfallträchtig dort ohne Grund (z. B. Rückstau) zu halten.
Wenn du nur deshalb durchgefallen bist finde ich das aber auch krass. Ich denke aber, das du auch in anderen Situationen unsicher warst und wegen mehrerer kleiner Fehler durchgefallen bist.
Gruss
MrMurphy
carhol
13.09.2007, 13:25 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
denke auch es werden viele, wenn auch kleine, fehler gewesen sein die zum n.b. geführt haben.
es ist z.b. nicht verboten bei dem grünen licht anzuhalten, jedenfalls nicht, wenn man keinen behindert. das ist aber wieder eine andere baustelle.
holger
MrMurphy
13.09.2007, 17:44 Uhr
Halteverbot vor Ampeln
Hallo,
"es ist z.b. nicht verboten bei dem grünen licht anzuhalten, jedenfalls nicht, wenn man keinen behindert. das ist aber wieder eine andere baustelle."
Das sehe ich anders, jedenfalls in dem von Dominic beschriebenen Fall.
Bei solchen Ampeln sind in der Regel Pfeile auf der Fahrbahn = Verstoß gegen §12 StVO: Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig ...
6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist: ...
4. Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297)
und auf den letzten Metern vor der Ampel durchgezogene Linien = Verstoß gegen §12 StVO Halten und Parken:
(1) Das Halten ist unzulässig ...
6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist: ...
3. Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b, bb)
Dort ist also nicht nur das Parken sondern sogar schon das Halten verboten. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob jemand behindert oder gar gefährdet wird.
Wenn das Halten dort nicht verboten wäre, hätte Dominic das auch nicht angekreidet werden dürfen.
Gruss
MrMurphy
durbanZA
13.09.2007, 19:41 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
Zwar ist das Halten in solch einem Fall zwar tatsächlich verboten, ich bin aber der Meinung, daß das hier nicht zutrifft.
Wenn Dominic "anhält", weil er sich unsicher ist, ob nicht Querverkehr kommt, oder auch deshalb, weil er denkt, die LZA schreibe dies vor, dann handelt es sich nicht um Halten im Sinne des § 12 StVO, sondern um verkehrsbedingtes Warten. Das ist nicht verboten.
carhol
13.09.2007, 20:58 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
wir haben hier über ampeln gesprochen, nicht über irgendwelche imaginären pfeile und linien die te auch nicht erwähnt hat.
wieviele ecken soll ich dir zeigen an denen ampeln ohne die von dir beschriebnen linien sind?
grünes licht bedeutet "frei fahrt", aber es bedeutet nicht, ich MUSS fahren.
holger
fahrtina
13.09.2007, 21:58 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
ich denke, der Fehler deines Wartens liegt in der Art des Pfeils begründet. Bei einem (natürlich grün leuchtenden) Lichtpfeil hast du (im Gegensatz zu einem "Blech"pfeil), definitiv frei und musst keinen Querverkehr, Fußgänger o.ä berücksichtigen (da die rot haben)
Gruß, Tina
jules17
13.09.2007, 22:00 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
das mit dem grünpfeil-licht und grünpfeil-schild ist aber auch wirklich verwirrend, kein wunder, dass es soviele falsch machen, aber lieber so als anders herum...
durbanZA
13.09.2007, 22:58 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
....na ja, sooo verwirrend ist es nun auch wieder nicht ;)
MrMurphy
14.09.2007, 06:45 Uhr
Beleuchteter Rechtspfeil ohne Fahrspur?
Hallo,
Wir sprechen hier über Ampeln mit einem grünen Rechtspfeil als Licht, nicht das Blechschild.
Der macht aber nur Sinn, wenn die Rechtsabbieger von den anderen Fahrtrichtungen getrennt werden, da sonst die Rechtsabbieger bei grün nicht fahren könnten. Deshalb sind bei so einer Konstellation in über 95% aller Fälle die entsprechenden Pfeile auf der Fahrbahn.
Ohne weitere Beschreibung von Dominic90 gehe ich jedenfalls vom Regelfall aus. Ein Fahrprüfer würde ihm kein erlaubtes Verhalten als Fehler ankreiden, zumal der Fahrlehrer dann interveniert hätte.
Falls Dominic noch mitliest kann er ja vielleicht auch schreiben, um welche Kreuzung es sich handelte oder wie die Fahrbahnmarkierungen dort sind.
Gruss
MrMurphy
Georg_g
14.09.2007, 07:22 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
In diesem Zusammenhang Halt- und Parkverbote zu erörtern, halte ich für unnötig. Wenn man an einer grünen Ampel anhält, obwohl man freie Fahrt hat, dann ist das meines Erachtens ein völlig berechtigter Grund zum Nichtbestehen. Das gilt natürlich sowieso, wenn durch das unvermittelte Anhalten nachfolgende Fahrzeuge gefährdet oder behindert wurden. Aber auch ohne nachfolgenden Verkehr hält man nicht an einer grünen Ampel.
jules17
14.09.2007, 09:26 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
na gut...ich verstehe es auch...aber die meisten Verkehrsteilnehmer informieren sich nicht so ausführlich wie z.b. hier im forum, deshalb wird es falsch gemacht
to
14.09.2007, 10:43 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
Ein kleines bisschen Regelsicherheit kann man von einem Fahrerlaubnisbewerber doch wohl erwarten. Wer noch nicht einmal bei grünen Ampeln weiss, wie man sich verhalten soll, vermittelt einem Prüfer nicht gerade den Eindruck davon, genügend Reife für die alleinverantwortliche Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr zu haben.
jules17
14.09.2007, 16:32 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
zitat: "Wenn neben der Ampel ein Grüner Pfeil ist, also so eine Lampe die dann grün leuchtet"
Ich denke, dass das sehr eindeutig formuliert ist. Oder?
carhol
14.09.2007, 16:41 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
bei grünem licht, egal ob rund oder pfeil, ohne besonderen grund anzuhalten, ist blödsinnig und macht dich bei einer prüfung für den prüfer "verdächtig".
es ist aber nicht verboten, darum kann es nicht der alleinige grund für ein n.b. sein.
holger
jules17
14.09.2007, 17:03 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
würde ich auch sagen...da war bestimmt noch was anderes...zumal du ja anscheinend niemanden behindert hast
Dominic90
17.09.2007, 14:50 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
Also es ist so, dass Pfeile auf der Fahrbahn sind. Ich habe auch erfahren, dass dieser Prüfer wohl eine sehr hohe Durchfallquote hat. Dieser lässt einen wohl auch bei dem kleinsten Fehler durchfallen. Ich danke euch trotzdem für die Antworten und bin mir sicher, dass ich nie wieder an so einem grünen Leuchtpfeil anhalten werde.
corsa-ultrablau
17.09.2007, 15:17 Uhr
zu: Grüner Pfeil - Lampe
In der StVO steht folgendes:
"§ 37 StVO Wechsellichtzeichen,...
(2) An Kreuzungen bedeuten:
Grün: »Der Verkehr ist freigegeben«. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, ...
Grüner Pfeil: »Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben«. "
Ich kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, steht dort geschrieben. Hier steht nicht, dass ich dabei nicht kurz anhalten darf. Vorsicht sollte beim Abbiegen ja immer geboten sein (es könnte ja z.B. gerade einer Überholen, der mir dann entgegenkommen würde; wäre ziemlich ungesund, dann nicht anzuhalten).
Also, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du nur deswegen durch die PP gerasselt bist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?
Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren
Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Der blaue Pkw
Der rote Pkw
Ich selbst
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