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takli1
08.09.2007, 14:35 Uhr
Abbiegende Vorfahrtsstraße
Hallo,
habe grad Diskussion mit meinem Mann, ob man auf einer abbiegenden Vorfahrtsstraße blinken muß oder nicht... Also, folgende Situation: wir fahren auf einer Straße, die eine Kurve nach links macht, nach rechts und geradeaus geht es ebenfalls weiter. Links allerdings ist die Vorfahrtsrichtung. Ich meine, man muß nicht blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgt und links fährt, mein Mann meint, man (und auch frau, haha) müsse schon blinken.
Was meint ihr??
LG
Crashkid
08.09.2007, 14:43 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Natürlich muss man blinken. Ansonsten gehen andere Verkehrsteilnehmer doch davon aus, dass du die Vorfahrtsstrasse geradeaus verlässt.
Anni89
08.09.2007, 14:50 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Jepp du musst blinken
Lambo-Benni
08.09.2007, 14:58 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
um das Gesagte noch in Glaubwürdigkeit zu stärken: Ja, Du musst blinken!
Ute
08.09.2007, 15:35 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Natürlich mußt Du anzeigen, in welche Richtung du fahren willst. Wenn Du links fahren willst, den linken Blinker und wenn Du rechts fahren willst, den rechten Blinker. Nach Deiner Theorie würde ich Dich sonst glattweg fragen, was machst Du, wenn Du geradeaus fahren wilst?
Lambo-Benni
08.09.2007, 15:37 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
" Wenn Du links fahren willst, den linken Blinker und wenn Du rechts fahren willst, den rechten Blinker."
ganz wichtig: nicht vertauschen *grins*
Crashkid
08.09.2007, 15:46 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Beim Geradeaus fahren macht man halt den Warnblinker an ;-)
Kaktus
08.09.2007, 15:50 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Vertauschen ist nicht so gut. Aber ich glaube soweit beherrscht man doch das Auto um zu wissen, wie man blinken muß, wenn man sich in die Spur eingeordnet hat. Problematisch ist es allerdings, wenn jemand sagt "rechts" und der Fahrer schaut aus seinem Fenster raus und überlegt, `in welche Straße hat er nun gemeint? In welche soll ich einbiegen!´
Ute
08.09.2007, 16:02 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
"Problematisch ist es allerdings, wenn jemand sagt "rechts" und der Fahrer schaut aus seinem Fenster raus und überlegt, `in welche Straße hat er nun gemeint? In welche soll ich einbiegen!`"
@Kaktus
Ich glaube aber, so etwas passiert nur uns Frauen, meistens wenn wir sehr aufgeregt sind. ;-)
Kaktus
08.09.2007, 17:06 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
@Kahleberger
Da verwechselst Du etwas. Nicht beim Blinken sind wir Frauen aufgeregt, sondern wenn es heißt sich für den richtigen Weg zu entscheiden.
Da reichen schon Streßsituationen, wie die PP aus, um sich nach der falschen Seite zu orientieren, wenn der Prüfer sagt, â EUROžDie nächste Rechts bitteâ EUROœ
durbanZA
08.09.2007, 17:10 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
"ja welches rechts meinen Sie denn?" :)
Nochmal zur Ausgangsfrage: Schließlich heißt der Blinker ja "Fahrtrichtungsanzeiger" und nicht "Vorfahrtstraßeverlassen- Anzeiger"
jules17
10.09.2007, 16:48 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Finde das so einen unsinn...fast niemand hält sich daran und es gibt auch "normale" Vorfahrtstraßen, die eine Kurve machen, also genau gleich aufgebaut sind, da muss man nicht blinken.
weiß jemand wo der unterschied ist, zwischen einer abknickenden Vorfahrtstraße, und einer Vorfahrtstraße, die einen Knick macht?
Crashkid
10.09.2007, 17:47 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Eine Vorfahrtsstraße die einen knick macht ist wohl eine abknickende Vorfahrtsstraße. Und wenn du auch geradeaus fahren könntest musst du doch anzeigen, dass du das nicht willst. Ansonsten verschuldest du schlimmsten Falls einen Unfall und dein "Opfer" müsste sich noch mit dem Ärger rumschlagen, weil er vermutlich nicht beweisen kannst dass du nicht geblinkt hast.
Und so anstrengend ist es wohl nicht den Blinker zu betätigen, oder? Falls das für jemanden zu viel Aufwand ist sollte er vielleicht Taxi fahren.
Crahkid
diezge
10.09.2007, 18:19 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Zur Frage:
Woran erkenne ich eine abknickende Vorfahrtsstraße?
Antwort:
An dem weißen quadratischen Schild, in dem der Verlauf der Vorfahrtsstraße mit einer dicken schwarzen Linie und die Nebenstraße(n) mit dünnen schwarzen Linien zu sehen sind.
Gruß,
diezge
jules17
10.09.2007, 18:37 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
Wie wäre es, wenn ihr zuerst mal meine Frage lest.
Ich will wissen, wo der Sinn liegt, dass es sowohl abknickende Vorfahrtstraßen mit dem Zusatzschild gibt, als auch einfach Vorfahrtsstraßen, die einen Knick machen aber eben OHNE das Zusatzschild "abknickende", die sind zum Teil absolut identisch aufgebaut und bei der einen muss ich blinken, bei der anderen nicht.
Und so anstrengend ist es wohl nicht, sich eine Frage durchzulesen, oder? Falls das für jemanden zu viel Aufwand ist sollte er vielleicht gar nicht antworten.
Kaktus
10.09.2007, 18:46 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
"Und so anstrengend ist es wohl nicht, sich eine Frage durchzulesen, oder?"
Wahrscheinlich doch!!!!
Sonst würde man auf Deine Frage eingehen und nicht irgendwas zur "abknickende Vorfahrtsstraße" schreiben. Ich hoffe, Du bekommst noch passendere Antworten auf Deine Frage!
carhol
10.09.2007, 20:50 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
was du mit "knick" meinst, ist wohl eher eine kurve oder es handelt sich um strassen/wege die von "natur aus" keine vorfahrt haben können.
abknickende v-strassen kann man nur an kreuzungen haben.
holger
jules17
10.09.2007, 20:54 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
gibt es hier bei uns zuhauf...sind identisch mit "abknickenden vorfahrts-kreuzungen"
carhol
10.09.2007, 21:28 Uhr
zu: Abbiegende Vorfahrtsstraße
deiner meinung nach, anscheinend aber nicht der meinung der experten (alle die für die beschilderung zuständig sind).
stell doch mal ein bild rein
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?
Wer Waren liefern muss
Wer etwas einkaufen will
Wer jemanden besuchen will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf Vorfahrt
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
- bis zum Ortsende
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