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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sly
02.09.2007, 13:10 Uhr

Fristverlängerung, Aufbauseminar

Servus, auch wenns hier nicht viel zur sache tut möchte ich euch die Situation von vorne schildern.

Also, vor einigen Monaten habe ich aus "bedrängnis" eine eigentlich Gelb zeigende Ampel überfahren.

Diese Ampel schaltete ca 1-2 sekunden vor meiner überquerung auf Gelb, hätte ich in dieser Zeit von den erlaubten 70 (Schnellstraße) auf 0 runterbremsen sollen wäre mir ein hinter mir sehr stark auffahrendes Fahrzeug aufgefahren, da ich aber nicht das Bedürfnis hatte das fahrzeug meines Großvaters zu zerlegen hab ich nochmal "drauf getreten" (bei nem 1,4 benziner auf 1,1 Tonnen gewicht geht das nur halbwegs) und bin drüber um so zu sagen einen "Unfall zu vermeiden"

An der kurz darauf folgenden Ampelkreuzung musste ich dann stoppen da sie bereits Rot zeigte.

Als ich dort so stand ging hinter mir blaulicht und musik an, worauf hin mich eine stimme per lautsprecher darauf hinwies ich möchte doch hinter der kreuzung rechts ranfahren. "Schön, wo denn, aufn radweg?" gesagt getan, ok hamse nix zu gesagt, sie wolltens ja auch so.
Jedenfalls meinte der gute mann in Grün warum ich denn über die Rote Ampel gefahren sei? (???)

Ich erklärte ihm warum und das es keinesfalls Rot war, worauf er steif behauptete sie hätten auf ihrer seite bereits grün gehabt. (??? öhhhm ampelschaltung ohne verzögerung? is mir neu)

Naja Bußgeldbescheid kam und auch anordnung zum Aufbau Seminar welches ich bis zum 11.09 gemacht haben muss, is nich weil noch keins bekommen. Jetzt ist meine Frage ob ich irgendwie die Frist für das Aufbauseminar verlängern kann? wenigstens um 4 Wochen wenn möglich das ich ein Aufbauseminar abschließen kann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.09.2007, 14:45 Uhr

zu: Fristverlängerung, Aufbauseminar

Die Frage kann dir nur deine zuständige Führerscheinstelle beantworten.
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.09.2007, 18:46 Uhr

zu: Fristverlängerung, Aufbauseminar

Anpruch auf Fristverlängerung besteht nicht.

Wenn Du aber wenigstens bei einer Fahrschule zum ASF angemeldet bist (Vertragskopie vorlegen!), dann kannst Du Glück haben. Allerdings sollte man damit nicht bis zum Ablauf der eigentlich schon recht großzügigen Frist warten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
02.09.2007, 18:55 Uhr

zu: Fristverlängerung, Aufbauseminar

Die Geschichte kauf ich dir nicht ab...die Ampel ist 5 sekunden gelb...und dann gibts ne Verzögerung normalerweise...also entweder die lügen oder du bist über rot gefahren. (Rotlichtverstoß ist wahrscheinlicher)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.09.2007, 19:30 Uhr

zu: Fristverlängerung, Aufbauseminar

Wie to schon sagt: Ein Anspruch besteht nicht. Alles, was Du tun kannst, ist, den zuständigen Sachbearbeiter freundlich bitten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
02.09.2007, 23:46 Uhr

zu: Fristverlängerung, Aufbauseminar

@to: Findest du die Fristen wirklich großzügig? Ich hatte einen Monat die teilnahme zu bescheinigen. Das war in meinem Dorf absolut nicht möglich, da hier maximal alle 3 Monate ein ASF stattfindet. Wenn nicht sogar noch seltener. Alternativ hätte ich in einer Fahrschule in 40 Kilometer Entfernung am ASF teilnehmen können. OHNE ein Auto zu besitzen.

Ich habe diese Frist nicht als großzügig empfunden. Allerdings war die Verlängerung der Frist auch kein Problem. Die Fahrschule hatte bereits ohne meine Aufforderung die Anmeldebescheinigung an die Führerscheinstelle geschickt.

Crashkid

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist