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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gabimaus
21.08.2007, 12:47 Uhr

Probezeit/Aufbauseminar/Auslandsarbeit

Hallo ich brauch dringend Hilfe !

Ich bin im letzten Jahr meiner Probezeit (bis 7/08). Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid wegen zu geringem Sicherheitsabstand bekommen. Laut Bußgeldkatalog gibt es dafür 60,- Euro und 2 Punkte und es wird natürlich das Aufbauseminar für mich fällig. Nun arbeite ich aber seit 1.8. 07 in der Schweiz ( bin noch in Deutschl.gemeldet mit Wohnsitz) und kann daher überhaupt nicht an so einem Seminar teilnehmen, brauche aber meine Fahrerlaubnis. das ist mein erstes "Vergehen" und ich bin verzweifelt ! Kann mir jemand helfen o. hat schon Erfahrung wenn man im Ausland lebt?
Es eilt - der Anhörungsbogen muß in 2 tagen zurückgeschickt werden !
Danke an alle Antworter im Voraus - Gabimaus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.08.2007, 13:04 Uhr

zu: Probezeit/Aufbauseminar/Auslandsarbeit

Mehr als einen Tipp habe ich leider nicht parat, aber vlt. hilft es:

Setz Dich (am besten telefonisch) mit dem Absender des Anhörungsbogens auseinander und erkläre Deine Situation.

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21.08.2007, 16:32 Uhr

zu: Probezeit/Aufbauseminar/Auslandsarbeit

Was passiert wenn ich jetzt aber schon den Schweizer Führerschein habe gilt das dann auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.08.2007, 19:10 Uhr

zu: Probezeit/Aufbauseminar/Auslandsarbeit

»Nun arbeite ich aber seit 1.8.07 in der Schweiz ( bin noch in Deutschl.gemeldet mit Wohnsitz)«

Wie kommt man an einen Schweizer Führerschein, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist???

Aber egal.
Wenn Dir die deutschen Behörden die Fahrerlaubnis entziehen, (weil Du gegen deutsche Bestimmungen verstossen hast = das Seminar nicht besucht hast), darfst Du eben in Deutschland nicht mehr fahren.

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22.08.2007, 08:45 Uhr

zu: Probezeit/Aufbauseminar/Auslandsarbeit

@to das ist ganz einfach
du muss wenn du in der Schweiz arbeitest und auch einen Wohnsitz in der Schweiz hast (egal ob Haupt oder neben sitz) binnen 1 Jahr dein Auto und auch deinen Führerschein auf die Schweiz umstellen.

@Kahleberger darf mir den die Schweizer Polizei den Führerschein weg nehmen wegen einen verstoss in Deutschland ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird