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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maider
09.08.2007, 22:36 Uhr

Prüfung...

Hallo,
ich bin Spanierin aber wohne in Deutschland. Da meine deutsche Sprachkenntnisse nicht besonders gut sind eine Prüfung schreiben zu können, würde ich bevorzugen, die Fahrschule Prüfung, auf spanisch zu schreiben.
Ich habe es gehört, dass in EU Länder das möglich ist, aber könnte jemanden mich weiterhelfen?
vielen Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
09.08.2007, 22:41 Uhr

zu: Prüfung...

Du kannst jederzeit die theoretische Prüfung auf spanisch ablegen. Weiterhelfen wird dir deine Fahrschule.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
10.08.2007, 07:00 Uhr

zu: Prüfung...

Abgesehen davon ist dein Deutsch im obigen Text um einiges besser, als das mancher Einheimischer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
10.08.2007, 13:14 Uhr

zu: Prüfung...

Por supuesto puedes tener tu prueba para la licencia que conduce en español. Tienen la prueba en casi cada lengua de la unión europea y también en otras idiomas importante (por ejemplo árabe o chino). Puedes también tenerla en irlandés o búlgaro, si deseasâ EURO¦.
Apenas pedir tu escuela que conduce, pedirán el TÜV darte la prueba en español.
Cuando hice mi licencia que conducía este año, había una mujer de Serbia y un hombre de Tunez.Consiguió su prueba en su lengua materna

Buena suerte para la prueba

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich