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bekennender_fabianer
05.08.2007, 21:41 Uhr
Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
§2 der StVO sagt ja bekanntlich,dass man die bereifung seines Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anpassen muss.Da hier aber keine Rede von bestimmten Wetterverhältnissen ist,hat ein Bekannter von mir (Polizist) dieses Gesetz knallhart angewandt und hat bei einer Verkehrskotrolle im Sommer Autofahrern die mit Winterreifen unterwegs waren Bußgeldbescheide ausgestellt.....
Wenn man es juristisch ganz genau nimmt, verstößt man ja sogar gegen dieses Gesetz,wenn man an einem sonnigen und trockenen Wintertag mit Winterreifen fährt.
Wie gut,dass der Verkehrsminister nicht für die Bundesliga zuständig ist:Sonst könnten die Schiris in Zukunft selber entscheiden,ob sie die Abseitsregel anwenden oder nicht....
bs01
05.08.2007, 22:16 Uhr
zu: Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
Auszug §2 STVO: "3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Sorry, aber du verzapfst hier ziemlichen Müll und dein Bekannter (Polizist) sollte (falls er wirklich so gehandelt hat) sich sein Lehrgeld zurückzahlen lassen.
Vorneweg: Für einen Verstoß gibt es erst mal nur ein Verwarnungsgeld und keinen Bußgeldbescheid (erzähl ja nicht, man würde mit Winterreifen im Sommer liegen bleiben).
Weshalb sollten Winterreifen nicht geeignet sind (optimal sind sind sie nicht, steht aber auch nicht im Gesetz)?
Ich hoffe, du hast auch jeglichen übrigen Frostschutz aus deiner Scheibenwaschanlage entfernt.......müsstest du nämlich, so wie du die Vorschrift auslegst...
bekennender_fabianer
05.08.2007, 22:30 Uhr
zu: Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
@bs01
Der Frostschutz ist noch drin....
mein Kumpel hat auch selber gesagt,dass er da ewas übertrieben hat.Er war ziemlich sauer weil sein Vorgesetzter ihm vorgeworfen hat,er sei zu lässig und großzügig,was Verwarn- und Bußgelder betrifft.
Es steht übrigens auch nicht im Gesetz,dass Sommerreifen ungeeignet sind....
Mit Winterreifen hat man auf trockenem und heißen Asphalt einen deutlich längeren Bremsweg und ein schlechteres Kurvenhandling.
Wenn ich deinen namen "bs01" sehe,kommst du aus Braunschweig?(Die haben ja das Kennzeichen BS)
Soni88
06.08.2007, 00:15 Uhr
zu: Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
Ich find es eher seltsam, dass die Leute das Verwarngeld anscheinend wirklich bezahlt haben. Klar, im Umgang mit Polizisten muss man vorsichtig sein und im Zweifelsfall erstmal klein beigeben. Aber wenn mir jemand erzählen würde, dass ich mit Winterreifen nicht im Sommer fahren darf... nunja, ich würde erstmal den Namen vom Polizist aufschreiben und dann seiner Dienststelle mal nen Besuch abstatten o.O
Aimee
06.08.2007, 08:30 Uhr
zu: Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
Als Fußgänger ist es ganz normal witterungsabhängig bestimmte Schuhe anzuziehen. Die Pallette reicht von Flipflops über Halbschuhe bis zu Winterstiefeln. Den wahnwitzigen Aufwand betreiben wir für eine Geschwindigkeit von 4-7 km/h.
Für ein Auto nimmt man sehr viel Geld in die Hand, erreicht Geschwindigkeiten weit über 100, 200 km/h aber manche sind im übertragenen Sinne ganzjährig mit "Hausschuhen" unterwegs. Dass das nicht gutgehen kann, dafür braucht man kein Hellseher zu sein.
Deshalb finde ich ein gesetzlicher Vorstoß grundsätzlich sinnvoll.
Diese "Sommeraktion" der Polizei war aber überzogen und die Betroffenen sollten Einspruch erheben.
Aimee
bekennender_fabianer
06.08.2007, 12:36 Uhr
zu: Paragraph 2 ist der Gipfel der Lächerlichkeit!!
@aimee
Wo es nicht schneit,da braucht man keine Winterreifen....sowie du sagst,bin ich dann ja ein ganzjähriger "Hausschuh-Träger"....
Die Aktion der Polizei entsprach dem,was das Gesetz sagt,auch wenn es etwas kleinlich war.Dann soll der Gesetzgeber doch klarer formulieren,was er will.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Kreuzung zügig überqueren
Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Auf nachfolgenden Verkehr achten
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?
Zwischen 50 m und 150 m
Zwischen 250 m und 350 m
Zwischen 150 m und 250 m
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