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Heinz86
04.08.2007, 23:01 Uhr
Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Hallo!
Während meiner Probezeit habe ich die Vorfahrt missachtet, so dass es zum Unfall kam. Hierfür bekam ich ein saftiges Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, so dass ich also auch an einem Aufbauseminar teilnehmen musste. Dies tat ich dann auch, durfte also weiterfahren. Die Probezeit hat sich ja nun auch auf vier Jahre verlängert.
So, nun kamm es jedoch noch einmal zum Unfall, wieder ging es um das Missachten der Vorfahrtregelung. Es gab also wieder Punkte. Beim zweiten Unfall, also nachdem ich bereits das Aufbauseminar besucht hatte, wird einem ja empfohlen, an einer MPU teilzunehmen, Pflicht ist es jedoch nicht; so sagte mir es zumindestens meine Fahrschule. Also kann ich ja ruhigen Gewissens ordentlich weiterfahren.
Jetzt hat mich allerdings vorgestern ein Polizist angehalten und wollte meinen Führerschein sehen. Diesen hatte ich allerdings nicht dabei, so dass ich ein Verwangeld aufgebrummt bekommen habe in Höhe von 10 €.
Meine Frage: Kann mir jetzt etwas passieren, da ich ja nun nach dem Aufbauseminar schon einen Unfall hatte, nachdem mir ja nichts passiert ist rein Führerscheintechnisch, und jetzt auch noch das Verwangeld wegen des nicht Mitführen meines Führerscheines? Das Verwarngeld habe ich ja bezahlt, aber muss ich jetzt wieder damit rechnen, dass ich den Führerschein eventuell sogar abgeben muss oder an einer MPU teilnehmen muss?
Vielleicht kann mir ja jemand genauer sagen, was passiert, wenn man schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, danach noch einen Unfall und eben die Sache mit dem vergessenen Führerschein hatte.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Heinz86
Heinz86
04.08.2007, 23:58 Uhr
zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Alles klar, danke Nina für die schnelle Antwort!
Heinz86
05.08.2007, 00:20 Uhr
zu: Aufbauseminar erledigt dann Unfall
Hat noch jemand eine ergänzende zweite Meinung? Obwohl, der Beitrag von Nina war ja super fix und auch ausührlich :-)!
Danke schon mal!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte
Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?
Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein
Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich
Sie sehen und hören oft schlechter als andere
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
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