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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
17.07.2007, 17:31 Uhr

zu: Wird bei Abstansmessung geblitzt?

Wenn es eine Videokamera war könntest du trotzdem Ärger bekommen. Es wird entweder ein Video oder ein Bild als Beweis gemacht. Eine Videokamera blitzt dabei natürlich nicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2007, 17:57 Uhr

zu: Wird bei Abstansmessung geblitzt?

Bei einer Abstandsmessung werden i.d.R. keine Photos, sondern Videos gemacht, um zu zeigen, daß der Abstand über eine konstante Strecke zu gering war.

Die Kamera von oben misst den Abstand. Als Anhaltspunkte dienen Markerungen auf der Fahrbahn vor der Brücke.
Die Kamera an der Seite dient der Fahrerermittlung; das Gesicht des Fahrers und das Kennzeichen werden aufgenommen.

Verhandeln kann man nicht, es gibt feste Regelsätze. Die Tatsache, daß jemand beruflich angewiesen ist auf seine FE wirkt sich nicht strafmildernd aus: Erstens ist das in unserer Zeit jeder irgendwie, zweitens sollte man, gerade dann, wenn man so darauf angewiesen ist, auf seine FE besonders acht geben.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt jedoch nicht in Betracht, wenn Du nicht vorbelastet bist.

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20.07.2007, 10:16 Uhr

zu: Wird bei Abstansmessung geblitzt?

Eine falsche Personenangabe ist zunächst mal vor allem eine Straftat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.07.2007, 17:33 Uhr

zu: Wird bei Abstansmessung geblitzt?

» Ich hab gelesen das bei zu geringem Abstand schon öffters der Führerschein 1-3Monate weg war.
«


Das kommt ganz auf die Höhe der Abstandsunterschreitung an. Bei einem PKW und einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h befindest Du Dich ab eier Unterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowertes im Bereich eines Fahrverbots (Beispiel: Geschwindigkeit 150 km/h. Halber Tachowert: 75 km/h. 3/10 von 75: 22,5. -> Bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h befindet man sich bei einem Abstand von 22m oder weniger im Fahrverbot- Bereich).

» Ich hatte in der Probezeit schon einmal einen Punkt, war bei der Nachschulung. Ich hab das ADAC Sicherheitstraining gemacht, damit ich nur 3 Jahre hab. Die am 28.8.07 endet. «

Ein zweiter A- Verstoß (darum handelt es sich bei Abstandsverstößen) führt bei Dir zur Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen BEratung, wodurch Du zwei Punkte abbauen kannst. Beim 3. A- Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

»
Kann man da über Anwalt nichts regeln. Höhere Geldstrafe keine Prunke weil ich nur noch nen Monat habe. «


Es kommt nicht auf die Punkte an, sondern auf die Kategorisierung als A- Verstoß. Daran wirst Du nichts rütteln können. Aber warte ersteinmal ab, vielleicht wurdest du ja gar nicht gemessen.

» Bringt eine Falsche Personenangabe etwas??
Oder stehen die Cops persönlich mit dem Beweismaterial auf der Matte??
«


Wie Braba schon ganz richtig sagt, würde das den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 176?? StGB (kann sein, daß ich mich da vertippe). Das ist eine ganz andere Kategorie, davon ist also tunlichst abzuraten.

Außerdem wird Dird as nicht viel bringen, wenn Du dort nicht Deinen Zwillingsbruder angibst-- das Video vom Fahrer wird nicht umsonst gemacht ;)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen