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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
16.07.2007, 00:16 Uhr

Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Folgendes interessiert mich, wenn jemand zB rein zu privaten Zwecken im Wald Brennholz macht und dieses dann per Schlepper mit Anhänger transportiert, handelt es sich schon dann um einen forstwirtschaftlichen Zweck?

Wäre es dann einem Inhaber der FS Klasse L erlaubt den Apparat zu fahren?

Um es einfacher wegen der Steuersache zu machen, gehen wir davon aus der Schlepper wäre normal, also schwarzes Kennzeichen, sowie der Anhänger auch zugelassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
16.07.2007, 19:07 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

@Kahleberger:

Wieso denn das?

Wenn jemand einen Wald besitzt, dann darf er doch die Waldwege benutzen um das Brennholz abzutransportieren, oder?

Weil er es nicht geschrieben hat, gehe ich mal davon aus, daß "Volltreffer" Waldbesitzer ist, sonst wäre es sowieso Diebstahl.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
16.07.2007, 22:01 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Man kann Holz auch 'kaufen' und muss es dann abholen, in einem Wald, der einem nicht gehört :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
17.07.2007, 23:15 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Einstweilen dankeschön, aber jezt zum konkretisieren, das Holz ist nicht geklaut, egal ob als Selbstwerber oder als Waldbesitzer.

Darf, ich gehe davon aus daß nicht, aber darf jetzt ein 16jähriger mit Klasse L das Holz, oder zum Zwecke der Brennholzbearbeitung, mit einem Schlepper dorthin fahren.

Ich meine in der FeV steht, daß nur mit Apparaten die zu Forst-und landwirtschftlichen Zwecken und eben zu solchem der Klasse L gilt.

Nur wo wäre explizit zu ermitteln (Gesetzte etc) daß Privatholzerei eben KEIN forstwirtschaftlicher Zweck ist....hmmmm? Hoffentlich irgendwie verständlich was ich meine.

Mich selbst betrifft es nicht, ich verfüge über sämtliche Fahrkarten für zulassungsfähige Kfz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
17.07.2007, 23:19 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Nochwas, wenn jemand eine Firma hat deren Aufgabe Forstarbeiten sind, wie Rück, Fäll- und sonstiges, so ist der ja auch privat........grummel, grummel.

Ich komme darauf, auf das ganze Thema, weil man doch einige junge Burschen mit Schleppern durch den Wald heizen sieht und weiß, daß die keine Landwirtschaft haben und auch nicht beim Forst arbeiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.07.2007, 00:40 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Betreffendes Zusatzzeichen ist in der StVO nicht näher definiert, weshalb man auf Kommentierungen, Urteile usw. zurückgreifen muß.
Einen Hinweis gibt § 6 FeV. Demnach fällt unter Landwirtschaft:

»
- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Landschaftsschutzes dienende Landschaftspflege

- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,

- nebenerwerbliche Tätigkeiten und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

- Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
«


Tja, immernoch nicht befriedigend für "Was ist Forstwirtschatf". Selbst das illegale Abholzen kann m.E. nach Forstwirtschaft sein; das Einfahren in einen gesperrten Weg wäre nicht zu bestrafen (die illegale Rodung dann schon).

» Nochwas, wenn jemand eine Firma hat deren Aufgabe Forstarbeiten sind, wie Rück, Fäll- und sonstiges, so ist der ja auch privat........grummel, grummel. «

Das ist in jedem Fall forstwirtschaft.

» Ich komme darauf, auf das ganze Thema, weil man doch einige junge Burschen mit Schleppern durch den Wald heizen sieht und weiß, daß die keine Landwirtschaft haben und auch nicht beim Forst arbeiten. «

Was machen die denn da?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.07.2007, 12:16 Uhr

zu: Wann forst-bzw. landwirtschaftlich

Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, daß das Holzpflücken legal ist. Also mit dem Forst auf üblichem Wege abgeklärt, somit ist auch die Wegebenutzung explizit vom Förstier erlaubt.

Forst- und landwirtschaftliche Nutzung bzw Gebrauch des FS läge, sofern ich deine Aufführungen richtig interpretiere, erst dann vor, wenn es sich um einen Betrieb mit o.a. Zwecken bzw. Zielen handelte.

Demnach müßte eine private Holztransportation damit gleichsetzbar sein einen Kasten Bier oder Sack Zement zu holen. Ergo in beschriebenem Falle fahren ohne FE.......kann man das so sehen?


Zu was die da machen: Das frage ich mich auch, denn der technische Aufwand der da getrieben wird steht in keinem Verhältnis zur Menge des abtransportierten Holzes, wahrscheinlich haben die Buben einen Mordsspaß rum zu heizen.

Wenn meine Kollegen und ich unser Stück leergepflückt haben transportieren wir es am Schluß mit einem 10t Lkw ab, ist einfach effektiver.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

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Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall

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