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Security_neu
15.07.2007, 17:47 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
Keine Sorge, da du keine Fahrerflucht begangen hast und niemanden verletzt hast, bekommst du auch keine Nachschulung. Hast du an Ort und Stelle schon Strafe an die Cops gezahlt?
durbanZA
15.07.2007, 17:48 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
» Worauf kann ich jetzt noch achten, um den Punkten zu entgehen? «
Theoretisch kannst Du nur abwarten, was Dir vorgeworfen werden wird. Pauschal fällt mir da so auch kein relevanter A- Tatbestand ein, der dazu passen könnte... jedenfalls nicht bei einem Rempler in dieser Größenordnung.
Was hast Du denn gesagt, warum der Unfall passiert ist?
Crashkid
22.07.2007, 17:33 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
"Wenn ihr in einer solchen Situation seid, lassst NIEMALS zu, dass jemand die Polizei ruft!!"
Hast du noch Tipps wie man das anstellt?
koscht
23.03.2008, 02:38 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
Mir ist gestern das Gleiche passiert, zum Glück direkt vor meine Haustüre und bei meinen Nachbarn, so dass wir es außer-Polizeilich regeln können. Die Versicherung kümmert sich nicht darum, ob es irgendwelche Folgen für den Führerschein hat, oder?
Was ich aber nicht verstehe, warum es dafür Punkte gibt. Schließlich ist das manchmal dast unvermeidbar - gerade in der Fahranfängerzeit muss man blöd gesagt einfach mal ausprobieren wie weit man fahren kann bevor es "kracht", man kann ja nicht jedes mal jemand rausklingeln wenn man ausparken will. Und bei öffentlichen Parkplätzen müsste man ja einen Abschleppdienst zu Rate ziehen, und dann kann man davon ausgehen dass man den selbst bezahlen darf wenn eigentlich gut rausgekommen wäre, sich aber nicht getraut hat.
Aber mal Hand auf's Herz: wer hat es nicht schonmal geschaft irgendwo hängen zu bleiben (sei's an einem andere Fahrzeug oder sonst irgendwo). Und dann soll's bei jedem gleich n Punkt geben? Also bei jedem Fahranfänger gleich Nachschulung? Wo liegt da bitte der Sinn im Gesetz???
jules17
23.03.2008, 11:27 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
Wie wärs hiermit:
"44 Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
StVO § 9 Abs. 5; § 49 Abs. 1 Nr. 9 50 €"
Da gibts doch Punkte, oder?
koscht
24.03.2008, 17:08 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
@ Eswarnochgelb:
In der Fahrschule sitzt ein Fahrlehrer neben dir, der auf die Bremse drückt falls es eng wird. Jetzt fahr mal nach der Fahrschule irgend n großes Schiff oder Kleinbus, da is des was ganz anderes. Und ich behaupte, da muss man einfach ausprobieren wie weit man fahren kann bevor man wo hängen bleibt. Ansonsten lern man's nie - und da kommts nun mal vor dass man hängen bleibt!
Und jetzt behaupte nicht, du setzt dich in jedes Auto oder gar in ein LKW, und weißt auf den cm genau wie wie du zurück fahren kannst!
durbanZA
24.03.2008, 18:13 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
Hey Jules, das ganze ist zwar schon etwas älter, aber ich nehme dennoch mal dazu Stellung. Ich kann mich an meine Intention nicht erinnern, als ich das geschrieben hatte, und komme gerade nur an die einschlägigen Internetversionen des BKat.
Aber wenn der TE an einem parkendem Auto vorbeigeschrammt ist, kann man ja wohl nicht daran denken, daß er einen anderen VT gefährdet hat oder?
Ich denke mal deshalb hatte ich geschrieben, hier nichts gefunden zu haben.
Normalerweise gibt es bei solch einem Parkrempler maximal ein Verwarngeld iHv 35 Euro.
Ãœbrigens:
Laut dem Internet- BKat gibt es zwei Punkte für den TB, den Du ansprichst, und es ist ein A- Verstoß.
mfG
Durban
Efreet
25.03.2008, 10:39 Uhr
zu: Kratzer in parkenden Wagen gefahren
Aus genau diesem Grund ist die Versichreung bei Fahranfängern so hoch.
Die Versicherungen wissen schon, wie häufig solche Sachen passieren.
Vom Schaden her also kein Problem. Ärgerlich umso mehr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?
Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen
Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen
Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte
Was können Drogen bewirken?
Rauschzustände
Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
Abhängigkeit, Sucht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Bremsbereit sein
Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten
Geschwindigkeit vermindern
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