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izzle92
13.07.2007, 18:49 Uhr
50ccm Roller mit A1?
Hallo,
ich werde bald 15 und werde allem Anschein nach die Mofa Fahrerlaubnis ablegen und mir eine Yamaha Aerox kaufen mit 50ccm kaufen, die auf 25 km/h gedrosselt ist. Wenn ich dann mit 16 A1 mach, darf ich dann die Maschine entdrosseln/anders drosseln damit ich 70 oder soetwas damit fahren darf? oder ist es zwingen notwendig eine 125ccm Maschine zu besitzen?
Mit freundlichen Grüßen
izzle
Dunkeltier
13.07.2007, 20:29 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
Du darfst den Roller lediglich auf seine ursprünglichen 45km/h entdrosseln, nicht mehr. Weil dafür weder das Fahrwerk noch die Bremsen ausgelegt wären.
Wenn du schneller wie die 45 bis 50km/h eines 50ccm Rollers fahren möchtest, kaufe dir eine 80ccm, 100ccm oder 125ccm Maschine/Roller. Welche du allerdings die ersten beiden Jahren auf 80km/h gedrosselt und zu abnorm hohen Versicherungskosten fahren musst.
Tunen würde ich dabei tunlichst unterlassen, mit dem A1 Schein befindet du dich dann nämlich bereits in der Probezeit. Schlimmstenfalls könntest du dir damit den Entzug der Fahrerlaubnis und/oder eine Führerscheinsperre einhandeln.
izzle92
14.07.2007, 17:55 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
Auch nicht wenn der Roller entdrosselt, ohne Tuning oder irgendwas, von Haus aus dann 70 oder soetwas fahren würde? Wieviel kostet so grob die Versicherung für eine 125ccm maschine?
Dunkeltier
14.07.2007, 22:34 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
Nein, weil dann ein technischer Defekt an der Drosselung vorliegen würde. Im übrigen lügen Rollertachos, das sich die Balken biegen. Mein Nachbar unterhielt sich letztens mit mir, das sein Roller doch laut Tacho über 65km/h liefe. Nun ja, ich mein GPS eingesteckt, aufgeschwungen und gefahren. Ergebnis: Spitze sind es 52km/h Bergab mit Rückenwind. Soviel dazu.
Eine 125er ist in der Versicherung saugünstig. Aber nur, wenn du über 18 Jahre alt bist und das Teil offiziell offen fahren darfst und dies auch tust. Dann kostet es mit 100% vielleicht ca. 40-60 Euro. Eine auf 80km/h gedrosselte 125er kostet dagegen pro Jahr satte 500-600 Euro. :-)
Ich zahle für meine 650er Honda mit 57PS lediglich nur ca. 70 Euro...
izzle92
14.07.2007, 23:11 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
500-600 euro? aaaaaah da werd ich ja arm. und wenn ich so eine veränderung, also der entfernung der drossel beim TÜV eintragen lass oder so? ich habe keine lust mit 16 mit 45kmh irgendwo rumzufahren und 500-600 euro versicherung ist viel zu teuer für mich als schüler.. gibt es da keine Möglichkeit?
Dunkeltier
15.07.2007, 01:29 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
Vergiss es. Wenn es tatsächlich schneller gehen soll, brauchste halt statt den M den A1 oder besser noch den A Lappen. Irgendwelches illegales Tuning oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann dich u.U. richtig Geld und anderen Menschen ihre Gesundheit kosten. Man denke nur mal dran, wenn du mit 'nem auf 70-80km/h frisierten Roller nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst, und am nächsten Zebrastreifen ein Kind plattfährst.
Da hast du dann nicht nur Probleme mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und fehlenden Versicherungsschutz, sondern noch ganz andere... Und glaub mir, da versteht Vater Staat sicher keinen Spaß. Überhaupt würde ich die Polizei nicht für dumm halten, die kontrollieren besonders gerne Mofa-, Moped-, und Rollerfahrer sowie Motorradfahrer mit überlauten Tüten.
Für das Kleinzeug gibt es einen mobilen Rollenprüfstand, den sie aus dem Kofferraum holen. Weicht da dein Roller mehr wie ein paar km/h nach oben hin ab, gibt es eine Mängelkarte. Sprich, rückbauen auf Originalmaterial und Speed, und für teuer Geld beim TÜV vorführen und anschließend nochmal zu den Grünen. Ist er extremst zu schnell, wird das Ding meist an Ort und Stelle stillgelegt plus sichergestellt, und man bekommt früher oder später Post vom Gericht.
izzle92
15.07.2007, 13:46 Uhr
zu: 50ccm Roller mit A1?
Hm naja dann werde ich denk ich die 400-500 euro Versicherung zahlen.. Danke für die kompetente flotte Hilfe!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- seine Geschwindigkeit beibehalten
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
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