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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.07.2007, 12:30 Uhr

führerschein machen trotz epilepsie?

mein cousin hatte seit knapp vier jahren keine anfälle mehr, dank medikamenten.
meine frage: ist es möglich, dass er den fs der klasse B machen kann? z.b. mit hilfe eines ärtztlichen gutachtens.
ich bin mir da nicht sicher in deutschland, weiss nur das es in gewissen ländern möglich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.07.2007, 08:13 Uhr

zu: führerschein machen trotz epilepsie?

Unter bestimmten Bedingungen denke ich spricht nichts dagegen.
Unter Medikation ist wohl kaum gefahr eine Anfalls.
Trotzdem würde ich zb. das Fahren bei Nacht (aufblitzende Autolichter etc.) etwas vorsichtiger angehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: führerschein machen trotz epilepsie?

Ich denke, wenn Dein Cousin sich an das hält, was er bei seiner Krankheit tun bzw. nicht tun darf, wird wohl nichts gegen einen Fs sprechen. Die Fahrschule wir er über seine Krankheit informieren müssen. Wie Du schon erwähnst hast ist es möglich, das ein ärztliches Gutachten abverlangt wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem Fahrzeug sind Motor und Schalldämpfer "frisiert". Welche Folgen kann das haben?

Die Lärmbelästigung nimmt zu

Der Schadstoffausstoß wird größer

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist