Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zx
08.07.2007, 14:07 Uhr

alc+thc

hallöchen...... also meine situation....... anfang letzten jahren(war/bin noch in der probezeit) hat mich die polizei mit einer geringen menge thc im blut und 0.52 promille erwischt....... bekam als strafe von der polizei 4 punkte.... geldstrafe...... 1 mon fahrverbot............ wegen thx bekam ich nichts weil "nur" ne geringe menge war........ kurz bevor ich meinen fs (als ich ihn für den mon abgeben hab) wiederbekommen sollte meldete sich die stadt das sie mein führerschein solange eingezogen lassen wolln bis ich eine mpu gemacht habe(fs ist jez seit knapp 4 mon weg)......die kann ich in 3 mon machen(vorher 3 mon alc+drogen- apstinens)...... mich wundert das ich nichts von ner pz-verlämgerung bekommen habe o.ä.......(nach der mpu wäre ich aus der pz) kann icvh noch mit i-welchen sachen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.07.2007, 14:29 Uhr

zu: alc+thc

Mit dem rechtskräftig gewordenen A-Verstoß (Alkohol 0,52 0/00) wurde Deine Probezeit automatisch auf 4 Jahre verlängert.

Während der Entzugs der Fahrerlaubnis ruht die Probezeit sogar.

Die MPU würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen, mit guter Vorbereitung ist die recht gut zu meistern, aber ohne diese Vorbereitung ist es aussichtslos. Vorallem wirst Du mit einer doppelten Fragestellung (Alkohol und Drogen) rechnen müssen. Aber wenn Du Abstinenz übst, zeugt das ja, daß Du auf dem richtigen Weg bist.

Du mußt beachten, daß nach Neuerteilung jeder weitere A- Verstoß innerhalb Deiner verlängerten Probezeit zum erneuten Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Mich wundert ein wenig, daß die Fsst noch nichts von einem Aufbauseminar geschrieben hat. Die Sache ist schon über ein jahr herm richtig? Das ist schon eine lange Zeit. Seltsam. Wann hast Du den Führerschein gemacht, wann war der Verstoß?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zx
08.07.2007, 14:39 Uhr

zu: alc+thc

fang mitte diesen mon mit der vorbereitung an  ...... hab meinen fs seit sep 05....... der vorfall war am 26.3.06....... müsste ich eigentlich NOCH ne nachschulung machen?? also wird mir das nicht mal mitgeteilt das ich pz-verlängerung bekomm?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Vorsichtig links vorbeifahren

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist