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K3HLIM
07.07.2007, 10:21 Uhr
Unfall in der verlängerten Probezeit - Folgen?
Hallo,
vorab: ich bin in der verlängerten Probezeit.
Nun hatte ich am 16.5.2007 einen Kontakt mit der Leitplanke auf der Autobahn. Andere Fahrzeuge oder Personen waren nicht beteiligt.
In dem Bußgeldbescheid steht nun drin:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
Tatsache war, dass ich auf die Autobahn aufgefahren bin und mit den Hinterrädern (Auto hatte Heckantrieb) auf die weiße Begrenzungslinie gekommen bin und beim Beschleunigen das Heck ausbrach. Zuvor hatte es noch geregnet, als ich fuhr allerdings nicht mehr, da war schon wieder die Sonne da.
Als ich, als der Wagen ausgebrochen ist, kurz auf den Tacho geschaut habe, stand der bei 50-60 km/h, was angesichts einer normalen Autobahnauffahrt ohne irgendwelche Wahrschilder selbst bei nasser Straße nach meinem befinden keine "unangepasste" Geschwindigkeit ist, vor allem, da ich ja schon am Beschleunigen war und somit die Kurve, die ja, wenn dann gefährlich ist, langsamer gefahren sein muss.
Weiterhin steht in dem Bußgeldbescheid, dass ich eine Geldbuße von ca. 100 Euro zahlen soll und 3 Punkte in Flensburg erhalte.
Nun würde ich gerne wissen, was der Unfall hinsichtlich meiner Probezeit bewirkt bzw. ob man dagegen angehen kann mit aussicht auf Erfolg, da ich ja so gesehen nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen habe, da dort ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht und ich ja schließlich auch beschleunigen muss, wenn ich auf die Autobahn auffahren möchte.
Hoffe auf gute Ratschläge.
Viele Grüße
durbanZA
07.07.2007, 13:23 Uhr
zu: Unfall in der verlängerten Probezeit - Folgen?
Nun, "dagegen angehen" kannst Du natürlich immer, aber wie Kahleberger bin ich der Meinung, daß die Erfolgsaussichten gering sind.
Wenn Dir beim Beschleunigen das Heck aus bricht, wird es schwer sein zu argumentieren, daß Deine Geschwindigkeit angepasst war.
» da ich ja so gesehen nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen habe, da dort ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht «
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht relevant, denn auch die könnte nicht angepasst sein. Du hast tatsächlich gegen Verkehrsregeln verstoßen, nämlich gegen § 3 Abs. 1 StVO:
» Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. «
Der Vorwurf wird nur schwer auszuräumen sein.
Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist ein A- Verstoß und daher probezeitrelevant.
Wenn Du also bereits ein Aufbausemianr absolviert hast, erreichst Du sozusagen nun die "nächste Stufe", die Konsequenzen sind allerdings aushaltbar:
Du wirst in nächster Zeit das Angebot bekommen, an einer verkehrspsychologischen Beradtung teilzunehmen, wodurch Du zwei Punkte im VZR tilgen könntest.
Das Angebot ist freiwillig.
Du mußt also den Nutzen und die Kosten abwägen: Das Angebot, so schnell 2 Punkte abzubauen, hat man nicht so oft. Desweiteren wirkt sich die Teilnahme nicht negativ aus, wenn irgendwann mal ein Fahreignungsgutachten erforderlich sein sollte.
Wenn Du aber bald aus der PZ raus bist und Du nicht vorhast, weiterhin Punkte zu sammeln, lohnt es sich nicht unbedingt.
Also: Freiwilliges Beratungsgespräch- that's it.
Allerdings mußt Du beachten, daß das der allerletzte Warnschuß war: Beim nächsten A- Verstoß innerhalb der Probezeit wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
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Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
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