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03.07.2007, 23:01 Uhr

Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

Hallo, hab ein großes Problem und hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Meine Tochter wird im September 17 und macht gerade den PKW-Führerschein. Wir, allesamt aus Hessen, möchten dann das begleitende Fahren beantragen und durchführen.
Ich, als ihr Vater (43 und in Flensburg Punktefrei), möchte auch als Begleitperson eingetragen werden.
Hab die offiziellen Voraussetzungen für Begleitpersonen hier mal reinkopiert:
Die Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Nun das Problem das sich heute bei meiner Antragstellung ergeben hat:
Ich hatte 2004 für 15 Monate die Fahrerlaubnis entzogen und nach bestandener MPU wieder erteilt bekommen. Da ich nun durch diese Zeit nicht ununterbrochen in den letzten 5 Jahren den FS hatte, darf ich auch nicht als Begleitperson eingetragen sein. Hab heute extra mal bei der FS-Stelle telefonisch nachgefragt und dies dort auch so so bestätigt bekommen.

Nun meine Frage:
Wird das wirklich so hart geregelt oder gibts vielleicht irgendwelche Regelungen mir bzw. meiner Tochter das doch zu ermöglichen. Hab schon was von sogenannten Einweisungslehrgängen gelesen - würde ich natürlich gerne machen.
(Ps.: BIN ICH EIGENTLICH JETZT IM STRASSENVERKEHR EIN MENSCH 2. KLASSE ??? - der zwar mit allem wenn und aber im Strassenverkehr tauglich ist und auch für sein Verhalten haftet - aber bei der o.g. Regelung nicht ???)
Wer kennt sich aus ???

VIELEN DANK IM VORAUS.

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04.07.2007, 21:26 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

Ein Mensch zweiter Klasse bist du sicher nicht. Allerdings bestehen die Regelungen (die ich auch ein wenig hart finde) nicht ohne Grund. Es soll nunmal gewährleistet sein, dass der Beifahrer für den 17-Jährigen Autofahrer ein gutes Vorbild ist. Im Normalfall ist jemand, der eine MPU machen wohl kein geeignetes Vorbild, allerdings weiß ich auch nicht, aus welchen Gründen du eine MPU machen musstest. Falls du eine Ausnahme sein solltest und dein Führerschein aus Gründen entzogen worden sein sollte, die nicht gerechtfertigt waren, bzw. die deine Vorbildfunktion nicht beeinträchtigen, tut es mir leid, dass du nicht am Begleiteten Fahren teilnehmen kannst, sollte dies aber der Fall sein, kannst du dich vll auch mal nach einer Sonderregelung erkunden.

gz Vip3

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05.07.2007, 18:10 Uhr

zu: Führerschein ab 17 - Anforderungen an Begleitperson

die regelung ist klar und eindeutig und es gibt auch keine ausnahmen.
beispiel: der 25 jährige fl darf den b17 ausbilden aber nicht als begleiter fungieren.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Ihnen ist Folge zu leisten