condomat
03.07.2007, 12:39 Uhr
Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?
Guten Mittag,
ich habe folgende Frage. Ein Verwarn- bzw. Bußgeld bis maximal 40 Euro, hat das immer keine Auswirkungen auf die Probezeit, egal aus welchem Grund man das Geld bezahlen muss? (Also z.B. Falschparken oder Blitzer - hauptsache man bleibt unter 40 Euro?!)
MfG
condomat :)
Lambo-Benni
03.07.2007, 18:56 Uhr
zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?
:-)
aber lass es jetzt nicht drauf ankommen ;-)
Lambo-Benni
03.07.2007, 20:04 Uhr
zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?
habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?
:-)
durbanZA
03.07.2007, 20:52 Uhr
zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?
um mal ein paar Beispiele zu nennen:
Verstöße im Verwarngeldbereich (keine Auswirkungen auf Probezeit):
- einfache Parkverstöße
- verbotswidriges Abbiegen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen bis einschl. 20 km/h
B- Verstöße (Anordnung eines Aufbauseminars und PZ- VErlängerung beim 2. Verstoß dieser Kategorie)
- Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- Unzulässiges Parken, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wurde
- Fahren ohne Kennzeichen
A- Verstöße (hat Anordnung eines Aufbausemianrs und PZ- VErängerung zwingend zur Folge)
- Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- Mißachtung von polizeilichen Haltegeboten
- Verbotswidriges Ãœberholen.
condomat
04.07.2007, 12:10 Uhr
zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?
Hallöchen,
na ich bedank mich recht herzlich, bin jetzt um einiges schlauer! *smile*
Sagen wir mal so, ich denke ich bin noch mit einem blauen Auge davon gekommen, erstmal abwarten ob da überhaupt ein Brief kommt, und wenn ja wie teuer.
MfG
condomat