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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
29.06.2007, 12:44 Uhr

Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au.."

Mal eine andere Frage:

Was passiert, wenn man mit einem 50er-Roller auf einer Schnellstraße (also ihr wisst ja was ich meine, mind.-Geschwindigkeit 60 kmh ;) ) "erwischt" wird?

Was für eine Strafe droht einem da?

Und noch eine 2. Frage, dürfen denn die alten Simmen, die ja noch legal 60 fahren dürfen, auf die Autobahn oder Schnellstraße (fahre keine Simme, aber frage nur aus Neugier nach)?

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29.06.2007, 13:04 Uhr

zu: Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au

zu 1: Das würde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro kosten.

zu 2: Nein, auch mit einer Simson darfst du nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen fahren, weil hier die baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen muss, die Simson aber eine bbH von genau 60 km/h hat. (Das gilt natürlich nur für die Maschinen der DDR-Klasse M. Es gab ja auch schnellere, z.B. die S70.)

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30.06.2007, 00:28 Uhr

zu: Andere Frage zu: "Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Au.."

Danke für die Antwort :D

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