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navystar
17.06.2007, 20:01 Uhr
Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?
Hallo !
Ich bin "noch" Zeitsoldat und man hat mir seitens des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr angeboten die Kosten der Fahrlehrer Ausbildung im Rahmen meines Förderungsanspruchs zu übernehmen.
Jetzt bin ich nicht sicher ob das Geld gut angelegt ist ?
Es gibt überall genau 2 Meinungen, die erste Meinung lautet: "Es gibt nichts besseres als Fahrlehrer". Die zweite lautet: "Lohnt nicht, zuviel Konkurrenz, zu wenig junge Menschen".
Die Voraussetzungen erfülle ich "fast" alle:
Ich habe folgende Führerscheine / Scheine:
B,BE,C1,C1E,C,CE,M,L,T,G,GE
ADR Schein (Alle Klassen)
Beauftragte Person Gefahrgut
Ladungssicherung
Mir fehlt eigentlich nur Klasse A
Mir liegt die Arbeit mit Menschen, Verkehr und Fahrzeugen sehr. Deshalb würde ich sehr gerne Fahrlehrer werden. Nur mit 800.-EUR nach Hause gehen wollte ich auch nicht.
Was gibt es für Arbeits-Möglichkeiten, Verdienste (Netto), Aufstiegsmöglichkeiten.....?
Habt Ihr Meinungen...?
Danke im Voraus !
vip3
17.06.2007, 20:11 Uhr
zu: Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?
Als angestellter Fahrlehrer verdient man sicher nicht die Menge, du musst nachdem du Geld angespart hast deine eigene(n) Fahrschule(n) aufmachen, dann kommt mehr dabei raus ;)
Allerdings sollten die Fahrlerer hier im Forum selber mehr dazu wissen. greetz
to
17.06.2007, 21:12 Uhr
zu: Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?
Von den Fahrlehrerfachschulen wirst Du immer rosige Aussichten gemalt bekommen, denn die wollen schliesslich an Dir verdienen.
Fahrlehrer muss man einfach sein, mit Haut und Haaren.
Wenn es jedoch lediglich ums Geldverdienen geht, dann mach besser etwas anderes!
Denn auch als Selbständiger verdient man nicht immer gut und man trägt sämtliche Risiken allein.
Fahrlehrer haben eine ähnlich hohe Scheidungsquote wie Polizisten, vermutlich weil sie selten zu hause sind und nicht adäquat verdienen.
Die Firma, bei der Du jetzt noch bist, und die freie Wirtschaft liegen Welten auseinander.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
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