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Tina
17.06.2007, 12:52 Uhr
Führerschein in anderer Stadt
Hallo,
ich komme aus München und möchte meinen Führerschein bei meiner Oma in Sachsen-Anhalt machen!
Muß ich in diesem Falle meinen Wohnort nach Sachsen-Anhalt umändern?
Ich habe nämlich gehört dass wenn man aus Berlin kommt, und seinen Führerschein anderswo machen will man seinen Wohnort umändern muss?!
Also ich bitte um Antwort
Viele Grüße, tina
carhol
17.06.2007, 15:32 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
ja, muss du zur oma umziehen.
holger
calibrafahrer
17.06.2007, 16:41 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
nein, musst du nicht!
holger, warum verarscht du ihn einfach?
Tina
17.06.2007, 17:20 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
calibrafahrer, bist du dir denn da sicher?
Wenn ja kannst mir irgendeinen link schicken oder so etwas?
Gruß, tina
Georg_g
17.06.2007, 19:30 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Die Ausbildung kann man machen, wo man will, die praktische Prüfung aber nicht. Er müsste also am Wohnort der Oma seinen Erstwohnsitz haben, dort arbeiten, eine Ausbildung machen oder die Schule besuchen. Da offenbar nichts davon zutrifft, kann er auch nicht in Sachen-Anhalt die prakt. Prüfung ablegen.
carhol
17.06.2007, 22:06 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
@calibrafahrer
wo ist den da verarsche ?
sieh dir die entsprechenden § an oder blätter hier in alten threads.
holger
kleine881
17.06.2007, 22:51 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Wieso willst du den Führerschein denn unbedingt hier machen? (komme auch aus Sachsen-Anhalt)
Geht es dir dabei ausschließlich um die wesentlich günstigeren Preise oder hast du noch andere Gründe dafür?
Soni88
17.06.2007, 23:20 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Naja, also wenn seine Oma aufm Lande wohnt, könnte ich es verstehen... Der münchener Innenstadtverkehr hats in sich, da möchte ich auch keine Prüfung machen.
Tina
18.06.2007, 16:55 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
wega die günstigeren preisen
durbanZA
18.06.2007, 17:22 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Was ist eigentlich der Hintergrund dieser Regelung?
carhol
18.06.2007, 17:57 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
der hintergrund ist eigentlich recht einfach und nachvollziehbar.
in den 70ern hatte die stadt hamburg erhöhte unfallzahlen. diese unfälle gingen hauptsächlich auf junge fahrer zurück die zwar in hh lebten, den führerschein aber im umland gemacht hatten und mit dem grossstadtverkehr nicht zurecht kamen. daraufhin hat hh eine gesetzesinitiative im bundesrat angestrengt mit dem ziel, dass man den führerschein nur noch an seinem wohnort machen kann. das der tüv hh und die fahrlehrerschaft diese initiative unterstützt haben, dürfte klar sein.
die ganze geschichte ist vergleichbar mit den internationalen fahrerlaubnissen, nur eben im kleinen rahmen.
holger
calibrafahrer
18.06.2007, 22:17 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
mir is es egal was ihr sagt... ich hatte das erlebt!! ich wohne in der nähe von Frankfurt und habe in Nürnberg gemacht! Es ging ohne probleme...
trexer
19.06.2007, 13:34 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Soweit ich informiert bin muss man das nur begründen. Sprich wenn er angibt sehr oft bei seiner Oma zu sein reicht das schon. Gruß Trexer
Lillie
19.06.2007, 13:45 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
Mit Begründung muss das doch gehen. Oder wie funktioniert das, wenn man eine Ferienfahrschule aufsuchen will?
rijx45
21.06.2007, 19:26 Uhr
zu: Führerschein in anderer Stadt
ja hallo erstmal...
ich habe den fall gerade....der cousin einer bekannten will bei uns machen...er ist aus....öööööööööööööhm...hinter berlin und ich in niedersachsen! wenn ihr sowas machen wollt, dann ist das stva/landratsamt der erste ansprechpartner...denen das vortragen, aber argumentiert nicht mit dem preis....liegt alles bei denen, ob sie das zulassen
gibt ja auch noch das kleine problem tüv/dekra...
gruss
karsten
p.s.: wenn die das nicht wollen, könnte auch zweitwohnsitz reichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt?
Wer sein Fahrzeug verlässt
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
Wer länger als drei Minuten hält
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