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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast100
15.06.2007, 23:35 Uhr

Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Hallo,
meine Frage:

Eine T-Kreuzung. Auf der "Hauptstrasse" kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen, beide wollen abbiegen: A ist Linksabbieger, B ist Rechtsabbieger.
Jetzt hat der Rechtsabbieger Vorrag vor dem Linksabbieger.

Gilt die Regel genauso, wenn in der "Nebenstraße" - also die, in welche abgebogen werden will, eine kleine Insel drin ist, die die neue Straße in zwei Teile teilt?

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15.06.2007, 23:59 Uhr

zu: Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Das "Inselchen" ändert am § 9 StVO rein gar nichts.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h