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recaro
28.05.2007, 14:09 Uhr
geblitzt in der Probezeit!
Hey,
habe mal eine frage und zwar; wurde ich am 6. januar geblitzt, ich bekam am 12. Februar post (ohne foto) das ich halt 32kmh zu schnell war, daraufhin hab ich am 21 Februar ein schreiben gesenedet, dass ich das auto zu dem zeitpunkt verborgt hatte und vier personen in frage kämen die wie gesagt zu dem zeitpunkt gefahren hätten sein können....
Habe bis heute kein schreiben mehr bekommen, kann ich das Thema jetzt abschreiben oder erwartet mich noch was??
Gruß
phsyco
28.05.2007, 16:08 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit!
die behörde hat zum einschreiten eine frist von drei monaten. die frist wurde durch die anhörung unterbrochen. (Nun gibt es zwei meinungen: meine und die der hm ist, dass die frist nur unterbrochen wurde und dann wieder zu laufen beginnt mit dem tage der durchführungen der anhörung bzw. mit dem tage des ablaufes der anhörungsfrist. eine andere meinung die leider hier auch im forum vetreten wird ist, dass die frist nach der anhörung neu anfängt zu laufen. sprich die behörde wieder drei monate zeit hat. Ist in deinem Fall jetzt aber egal). Nehmen wir mal die meinung des forums an. dann beginnt die frist wieder zu laufen an mit erhalt deines Briefes. (3Tagetheorie) 24.02. Somit sind die drei monate abgelaufen und die behörde kann kein ordnungsgeld mehr verhängen.
phsyco
28.05.2007, 22:55 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit!
die verjährung beträgt drei monate wie o.g. somit ist die strafe verjährt und weitere maßnahmen sind nicht zu befürchten.
@sanny89
evt. erst denken dann schreiben.
"ob da noch was kommen kann weiß ich nicht." dein sei lieber ruhig wenn du es nicht weißt.
durbanZA
29.05.2007, 00:15 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit!
Ihr sitzt beide in Glashäusern mit engen Scheiben.
- Ein Ordnungsgeld ist etwas völlig anderes und hat mit Verkehrsverstößen nichts zu tun.
- Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wenn bis zum Ablaufzeitpunkt kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Nach Erlaß eines Bußgeldbescheides beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
- Die Verjährungsfrist wird durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen (die verjährungsunterbrechenden Maßnahmen findet man in § 33 OwiG). Dazu gehört z.B. die Anhörung des Betroffenen. Also ist die Verjährung hier noch nicht eingetreten.
RS6
06.09.2007, 00:37 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit!
Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar
Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?
Danke im vorraus
*Disturb*
19.09.2007, 22:27 Uhr
zu: geblitzt in der Probezeit!
da ist nichts verjährt, mache dir da keine hoffnungen, wenn du über 30km/h zu schnell warst, dann bekommste ne gelbuße von ca 150€ + bearbeitungsgebühr und ein aufbauseminar(ca 250-300€)+3punkte und verlängerung der probezeit!
da ich das selbst schonmal hatte, weiss ich das..
ich wurde auch geblitzt, nach erst 5monaten später bekam ich auch (ohne foto) die anweisungen das bußgeld zu zahlen und auf eine aufforderung an einen aufbauseminar teilzunehmen!
sowas verjährt nicht so schnell...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?
Dass Kinder
- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen
- sich immer verkehrsgerecht verhalten
- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch abgefahrene Reifen
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
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