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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andiri
15.05.2007, 14:40 Uhr

Aufgemalte Verkehrszeichen

Hallo, ich wollte fragen ob aufgezeichnete Verkehrszeichen auch gültig sind?
Bei uns in der nähe ist ein Halteverbotzeichen auf der Straße, aber kein dazugehöriges Schild.
Ich kenn sowas nur in Kombination, also STOP auf der Straße und dazu noch das Schild.

Dazu muss vielleicht noch erwähnt werden, dass dieses genau gegenüber einer (unbenutzen) Garage ist und die "Farbkonsistenz" auch der auf den Straßen enspricht.

Muss man sich daran halten?
Meistens ist es sowieso zugeparkt, da hier sowieso zu wenig Parkplätze gibt.

Grüße, Andi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.05.2007, 15:35 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Ich zitiere mal aus dem Link: » 3. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen. «

Ein aufgemaltes Schild alleine hat also keine verbotsentfaltende Wirkung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
15.05.2007, 18:37 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Im Winter nutzt was gemahltes auf der Straße alleine ja auch nichts, Gesetz dem Fall es liegt Schnee.

Also ..... beantworte dir deine Frage selber. ;)

Gruß
Rooki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andiri
15.05.2007, 20:03 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Naja, dann frag ich mich warum dort überhaupt was hingemalt ist...
Vielleicht war früher ja mal ein Schild da und niemand wollte sich nach dem Abbau um das aufgemalte Schild kümmern.
Wer weiß, aber jetzt kann ich ja unbesorgt dort parken. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.05.2007, 21:48 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

» Vielleicht war früher ja mal ein Schild da und niemand wollte sich nach dem Abbau um das aufgemalte Schild kümmern. «

Oder da hat der Ausführende der Behörde nicht nachgedacht. So ein Parkplatz ist natürlich mit Vorsicht zu genießen: Auch Überwachungskräfte sind sich der Rechtslage manchmal nicht bewußt.
Ein Einspruch gegen ein Knöllchen wäre zwar recht aussichtsreich, aber ich persönlich würde mir sicherheitshalber, wenn möglich, einen anderen Parkplatz suchen. Denn so ein Einspruch ist schon nervig, und ein zu Unrecht abgeschlepptes Auto nützt einem auch nichts ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
16.05.2007, 00:13 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Oder genau auf dem gemalten Schild parken, dann sieht es auch keine Politesse mehr... ;-)


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

â EUROžDazu muss vielleicht noch erwähnt werden, dass dieses genau gegenüber einer (unbenutzen) Garage ist und die "Farbkonsistenz" auch der auf den Straßen ensprichtâ EUROœ

Vielleicht war die Garage mal in Benutzung und es gab wegen der ständig zugeparkten Flächen beim Rein- und Rausfahren Probleme? Deshalb auch nur an dieser einen Stelle Halteverbot. Es hätten zwei Schilder aufgestellt werden müssen, um diesen Bereich zu begrenzen. Gegenüber von Ausfahrten auf engen Straßen sollte sowieso nicht geparkt werden. Dieses aufgemalte Schild bekräftigt es doch nur.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.05.2007, 08:14 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

das hat wohl der nachbar mit der einfahrt selber aufgemalt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
16.05.2007, 08:26 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Aha, das ist allerdings in den Niederlanden anders (falls es hier jemanden interessieren sollte):
Aufgemalte Zeichen sind genau so zu beachten wie Schilder, auch wenn sie sich ohne Schilder dort befinden, und sie gelten sogar, wenn sie zugeschneit sein sollten ... (und von diesen Zeichen auf den Straßen gibt es sogar viele und richtig wichtige: z.B. Vorfahrt beachten etc.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.05.2007, 11:29 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

schon klar. heisst ja auch KÄSKOPPLAND.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
16.05.2007, 12:34 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

ach so, darum...
vermutlich erklärt sich daraus auch, warum die Blinkregeln im Kreisverkehr so käsköppich sind?
Weißt Du, wie die gehen, Holger?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.05.2007, 13:10 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

nee, weiss ich nicht.
bin zu selten (eigentlich gar nicht mehr seit 30 jahren im käskoppland gewesen - venlo und efterling zählt nicht).

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
16.05.2007, 16:55 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

Dann die Lösung - sie trägt sicher zum Verständnis bei, warum sich manche Autos mit gelben Nummerschildern so merkwürdig im Kreisverkehr verhalten:

Will man im Kreisverkehr die erste Ausfahrt raus, muss vor dem Kreisel rechts geblinkt werden, Blinker anlassen und dann erste rausfahren.
Will man die zweite raus (also praktisch geradeaus weiter), gelten deutsche Regeln: vor dem Kreisel nicht blinken, dann erst rechts blinken, nachdem man die erste Ausfahrt, die man nicht nehmen will, passiert hat.
Will man sozusagen dreiviertel raus: erst vor dem Kreisel LINKS blinken, und dann kurz vor der Ausfahrt im Kreisel selbst rechts blinken.

Ich sage nur: wenn ich mehrere solcher Kreisel (und die sind oft winzig klein) gefahren bin, wundert´s mich, dass ich diesen kleinen Blinkknopf am Motorrad noch nicht abgebrochen habe...
(mir gefällt die deutsche Regel besser)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2007, 18:15 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

»Will man im Kreisverkehr die erste Ausfahrt raus, muss vor dem Kreisel rechts geblinkt werden, Blinker anlassen und dann erste rausfahren.«

Das finde ich sinnvoll. Könnte man auch in D so einführen.

»Will man sozusagen dreiviertel raus: erst vor dem Kreisel LINKS blinken, und dann kurz vor der Ausfahrt im Kreisel selbst rechts blinken.«

Das kann man zwar so definieren, aber ich verstehe den Sinn nicht. Den Blinker links sehen einerseits die bevorrechtigten Fahrzeuge im Kreisel. Die sind aber ohnehin schon vorbei, wenn ich in den Kreisel einfahre. Andererseits sieht das auch mein Hintermann, der aber in dem Moment eigentlich überhaupt noch nicht wissen muss, an welcher Ausfahrt ich den Kreisel verlasse. Sinnvoll erscheint mir das nur, wenn die Einfahrt in den Kreisel einspurig ist, der Kreisel selbst aber zweispurig ist. Trifft denn das zu? Anderenfalls kann ich den Sinn des "Blinker links" nicht erkennen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
18.05.2007, 00:38 Uhr

zu: Aufgemalte Verkehrszeichen

das mit dem rechts links und geradeaus dementsprechend zu verhalten vor dem Kreisel finde ist schwachsinnig. Zb nicht weit von meiner Haustüre sind 3 Kreisverkehre hintereinander alle verscheiden der eine 4 Ausfahren der andere 3 und der nächste 5 (der ist zweispurig) Bin froh das es in Deutschland Bessere Regel im Kreisverkehr gibt.

Aber es gibt viele Arschlöcher die beim rausfahren nicht blinken und du somit nicht hinein fahren kannst.

Was macht man in Holland wenn man Ehrenrunde in den Kreisel fährt *ggg* Warnblinkanlage davor anmachen?

Natürlich weiss ich das das verboten ist aber bei meiner Mannschaft (im Sportverein) machen wir das immer wenn wir Auswärtsspiel gewonnen haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung