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JDT
15.05.2007, 11:00 Uhr
Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Hallo an alle,
mir ist soeben folgendes passiert. Bin auf einer Landstraße (ausserorts) unterwegs gewesen. Normalerweiße ist dort 100 km/h, doch an einigen Stellen kurze Zeit 60 Km/h. Nach einer diesen Stellen wurde ich an die Seite gewunken von einem Polizisten. Ich dachte zuerst an eine Routine-Kontrolle oder ähnliches doch der Polizist hielt mir vor, dass ich mit 84 km/h gefahren sei. Dann wurde ich gefragt ob ich das Ergebnis auf dem (Laser?)-Blitzer sehen möchte. Als ich dies bejahte kam ein schwarzer ziviler Passat angefahren und zeigte mir eine Anzeige auf der 84 km/h stand. War nen kurzer Stab. Es gab aber kein Foto oder ähnliches...
Auf die Frage ob ich zugebe, dass ich zu schnell war habe ich mit Nein geantwortet. Den Polizeibogen hab ich ebenfalls nicht unterschrieben.
Nun folgendes: Gehen als Toleranz wirklich pauschal 3 km/h ab? Wenn ja, dann hätte ich genau 81 km/h sprich 21 km/h zu viel. Habe den FS seit einem Jahr und bin somit noch in der Probezeit.
Ich finde es nun verdammt ärgerlich wegen 1(!!!!) km/h eine enorm hohe Strafe und eine Probezeitverlängerung in Kauf zu nehmen.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Messungenauigkeit oder ähnliches?
Ist die Möglichkeit, die Strafe auf meinen Vater (auf den auch das Auto angemeldet ist) zu schieben nicht möglich, da ich ja persönlich rausgezogen wurde oder geht das trotzdem?
Im Vorraus Vielen Dank
JDT
JDT
15.05.2007, 11:22 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Wessen Bogen habe ich inwiefern überspannt???
Und nochwas: Ich glaube nicht, dass du für meine Erziehung zuständig bist...
Reisschuessel
15.05.2007, 11:59 Uhr
zu: Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Moin,
wurde vor einigen Jahren auf der Landstraße mit 41 Over (nach Abzug der Toleranz) geblitzt.
Ergebnis: Trotz Anwalt und Bestätigung vom Arbeitgeber, daß ich meine Pappe auch dienstlich brauche - 3 Punkte und vier Wochen Gehbehinderung + Geldstrafe - da gab's keine Diskussion.
Das war natürlich sehr ärgerlich, aber ich mußte es zähneknirschend akzeptieren.
Was ich daraus gelernt habe ist, daß es immer irgendwo eine Grenze gibt, die dann nun wirklich nicht mehr diskutierbar ist. Ich denke, das meinte Peg mit "den Bogen überspannen".
Fakt ist, Du warst 21 km/h zu schnell, eben nicht nur 20. Da wird sich kaum was machen lassen, insbesondere, weil die Polizei Dich ja direkt angehalten hat, und Du damit eindeutig als Fahrer feststehst.
Daß die Strafe Dir in diesem Zusammenhang besonders hart vorkammt, kann ich gut verstehen - ging mir genauso. Nur - was machst Du dann mit einem, der 22 km/h zu schnell war? Irgendwo muß es eine Grenze geben, auch wenn das manchmal "Härtefälle" produziert.
Auch wenn's hart klingt, in letzter Konsequenz bist Du als Fahrer ganz allein für das Tempo, das Du fährst verantwortlich - und damit auch für die Konsequenzen. Es ist mir damals auch schwer gefallen, das zu akzeptieren und ich mußte noch ein paar Mal Lehrgeld zahlen, bevor ich's dann endgültig eingesehen habe...
Gruß - RS
JDT
15.05.2007, 12:01 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Erstmal Danke für deine ausführliche Antwort.
Kann das mit den Grenzen auch durchaus nachvollziehen, doch wer versichert mir denn dass ich tatsächlich 21 Km/h und nicht nur 20 km/h zu schnell war.
Ausserdem hab ich keine Beweise, dass dieses Tempo auch tatsächlich von meinem Auto stammt und und und.
Ich dachte also eher an Möglichkeiten in diese Richtung!
jules17
15.05.2007, 12:27 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Du hast die Polizeibeamten als Zeugen, die die Messung vorgenommen haben.
Akzeptier die Strafe, du kommst nicht drum rum!
Und das alles nicht wegen "1 km/h" sondern wegen 21 km/h!
Reisschuessel
15.05.2007, 13:33 Uhr
zu: Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Hallo JDT,
wenn Du die Messung wirklich anfechten willst, such' Dir einen Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. (Hoffe, Du hast eine Rechtsschutz-Versicherung)
In einem anderen Fall hat mir das sehr geholfen, weil dieser Anwalt vor Gericht den Unterschied zwischen Mutmaßungen von Polizeibeamten und beweisbaren Tatsachen sehr deutlich herausgearbeitet hat. Es ging darum, ob eine Ampel Gelb oder Rot angezeigt hat, als ich die Haltelinie überfuhr.
Da es bei Dir ja um einiges geht, könnte dieser Weg eine Chance sein, zumindest für klare Tatsachen zu sorgen, bevor über das endgültige Strafmaß entschieden wird.
Vor Gericht werden die Polizisten darlegen müssen, was sie gemessen und gesehen haben und wo und wie sie das dokumentiert haben. Sind ihnen dabei keine Fehler unterlaufen und sind ihre Aussagen in sich schlüssig und das Vorgehen bei der Messung vorschriftsmäßig, dann gibt es wirklich keine Möglichkeit mehr, an der Strafe irgendwas zu ändern, und Du wirst sie akzeptieren müssen.
Gruß - RS
JDT
15.05.2007, 14:15 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
"Deine einzige Chance einigermaßen davon zu kommen sehe ich wirklich da, dass du belegen kannst, dass es diesen einen km/h nicht gab. "
...und genau das war meine frage.
Inwiefern gibts da Möglichkeiten,
wie sind die Erfolgschancen,
wie fehlerfrei sind solche Messungen....?
Crashkid
15.05.2007, 14:23 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Genau genommen so gut wie gar keine, wenn die Polizisten nicht so doof sind sich vor Gericht in Widersprüche zu verwickeln.
Ich würde die Strafe so akzeptieren und die Anwaltskosten sparen. Ich musste diese Erfahrung auch machen und das Aufbauseminar hat sicherlich nicht geschadet. Fahre jetzt schon auf Grund des finanziellen Aspekts langsamer als zuvor.
Crashkid
durbanZA
15.05.2007, 17:19 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
» wie fehlerfrei sind solche Messungen....? «
Es gibt Meßungenauigkeiten. Durchaus. Genau deshalb werden 3 km/h als Toleranz abgezogen; diese Meßfehler sind also schon bereinigt.
Du hast wenig Chancen. Deine Fahreigenschaft steht fest, der Anwalt könnte Akteneinsicht verlangen, aber normalerweise werden bei der Durchführung der Messung keine Fehler gemacht.
» Ich finde es nun verdammt ärgerlich wegen 1(!!!!) km/h eine enorm hohe Strafe und eine Probezeitverlängerung in Kauf zu nehmen. «
Nicht wegen einem, sondern wegen 21 km/h!
Haben Dir die Polizisten den vorwerfbaren Wert schon genannt?
JDT
15.05.2007, 19:11 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Ja. Die 21 Km/h sind schon bereinigt.
durbanZA
15.05.2007, 21:42 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Dann ist am Wert nicht mehr zu rütteln; die einzige Möglichkeit, die Nachschulung usw. abzuwehren, wäre, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verhindern. Dafür sehe ich aber hier keine Anhaltspunkte:
Der Tatvorwurf -das mußt Du zugeben- trifft zu, so ärgerlich der Nettowert ist, Du hast ihn fabriziert. Es ist halt ein Spiel mit dem Feuer, daß jeder mal spielt. Aber dann muß man auch damit rechnen, sich zu verbrennen.
mfG
Durban
FLiszt
18.05.2007, 02:19 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
Also es ist durchaus nicht so, dass "bei Messungen meist keine Fehler gemacht werden", und auch nicht so dass du die Strafe widerstandslos hinnehmen musst.
Kein Zugeben des Verkehrsverstosses vor Ort, und kein Unterschreiben von was-auch-immer in Abwesenheit deines Anwaltes war schon mal das Richtigste was du tun konntest. Sehr gut.
Jetzte wuerde ich an deiner Stelle einen Anwalt einschalten, und das Ergebnis der Messung anzugreifen versuchen - wenn du nach Akteneinsichtnahme deines Anwaltes nach dem verwendeten Messgeraet und eventuell dazugehoerigen Durchfuehrungsbestimmungen googelst, koenntest du eventuell realistische Chancen haben.
Bleibt noch die Frage, ob sich der Riesenaufwand bei 21 km/h wirklich lohnt.
durbanZA
18.05.2007, 10:56 Uhr
zu: Wichtig! Geblitzt worden mit 21km/h zu viel; Probezeit
» wenn du nach Akteneinsichtnahme deines Anwaltes nach dem verwendeten Messgeraet und eventuell dazugehoerigen Durchfuehrungsbestimmungen googelst, koenntest du eventuell realistische Chancen haben. «
Das sehe ich anders: Wie Du selbst sagst: Es existieren Meßfehler. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und deshalb einen Toleranzwert verbindlich gemacht. Die 3 km/h sind kein Geschenk an die Autofahrer, sondern die Rechnung eines möglichen Meßfehlers. Sollte es also einen gegeben haben, gibt es keinen Anspruch mehr auf eine Reduzierung des bereinigten Wertes. Das ist mit den 3 km/h schon getan.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?
Zu hohe Geschwindigkeit
Unaufmerksamkeit, Ablenkung
Übermüdung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
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