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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1Andrea
07.05.2007, 16:59 Uhr

zum 2. Mal zu schnell

Hallo, bin leider zum zweiten Mal außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km zu schnell gefahren. Gibt es Konsequenzen für Wiederholungstäter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2007, 17:29 Uhr

zu: zum 2. Mal zu schnell

Durchaus.
Wenn Du das erste mal auch 41 km/h zu schnell warst, wurde vermutlich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dasselbe erwartet Dich nun wieder- zusätzlich ein weiterer Monat wegen Beharrlichkeit.
Außerdem mußt Du damit rechnen, daß das Bußgeld erheblich erhöht werden wird.
Bist Du in der Probezeit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Radfahrer

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege