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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sinavornul
02.05.2007, 14:46 Uhr

Unfall mit Teilschuld

Hallo ich hatte vor einer Woche einen Unfall.
Ich war einer T-kreuzung in der Stadt wollte Rechts abbiegen.
Ich habe abgebremst und mich langsam reingetastet da sich zu meiner recht aufgrund einer Hecke und einer sehr tiefstehenden Sonnen nichts erkennen konnte. Plötzlich kam ein Radfahrer von rechts,und so schnell konnt ich nicht reagieren... das rad habe ich somit leicht angestubst. Der Radfahrer hat sich nur den Finger etwas aufgeschrammt.... wurde von der Polizei netürlich direkt als verletzt aufgeschrieben.
Der Rad fahrer hätte gar nicht von rechts kommen dürfen, hat somit teilschuld.
Ich habe jetzt ein Stellungsnahme-schreiben bzgl straftatbestand vom gericht bekommen.
Da habe ich nun mehrere ankreuzmöglichkeiten.... von ich gebe es zu gebe es nicht zu über ich aktzeptiere ein bußgeld uvm. Der Polizist meinte das mehr als 75€ bußgeld und 3 Punkte in Flensburg nicht auf mich zukommen würde. Muss ich auf dem Schreiben .. dann das mit dem bußgeld ankreuzen?.

Und ich bin noch in der Probezeit.... dann werd ich wohl noch zu nachschulung müssen oder?... der Polizist hatte da nichts von erwähnt.

Danke schon mal für die antworten.

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02.05.2007, 15:11 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

mist falscher bereich, wenn möglich bitte verschieben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tierschützer
02.05.2007, 16:03 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

Mhh ich kann dir nicht ganz folgen!

Du bist an einer Kreuzung, wo es nach rechts und nach links geht und dann kommt ein Radfahrer von rechts??? Normalerweise müsstest du den doch gar nicht treffen, weil der auf der rechten Spur fährt! Er müsste schon auf der linken Spur, also auf der Gegenspur fahren, dass er für dich ein Hindernis wär! Oder versteh ich dich grad falsch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 16:06 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

Ich denke, das siehst Du richtig. Deshalb wurde ihm auch eine Teilschuld zugeschrieben.

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02.05.2007, 16:35 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

http://img388.imageshack.us/img388/8571/unfallmd8.
jpg


hab mal ne kleine skizze gemacht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.05.2007, 16:49 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

Die Teilschuld betrifft nur den zivilrechtlichen Teil.
Der Bußgeldbescheid ist die strafrechtliche Seite. Was wird Dir darin denn genau vorgeworfen?
Der Voraussage des Polizisten, es bleibe bei 75 Euro und 3 Punkten (in dem Fall wären damit Konsequenten bezüglich der Probezeit verbunden), ist zu entnehmen, es würde bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben.
Steht denn auf dem Schreiben tatsächlich "Straftat"?
Das wäre eine ganz andere Kategorie.
Was ist das genau für ein Schreiben? Was stehen da für Paragraphen?

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02.05.2007, 17:20 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

ich bin noch auf arbeit, habe aber um 18 uhr feierabend .... da schreib ich es hier nochmal genau rein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

Der Radfahrer, der von rechts kam, wo fuhr er? Auf der Straße oder auf dem Radweg. Das ist leider aus Deiner Ausführung nicht ganz eindeutig zu erkennen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sinavornul
02.05.2007, 17:49 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

auf dem radweg ..... aber auf der falschen seite... da die andere seite wo er hätte fahren müssen auch einer war

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sinavornul
02.05.2007, 23:16 Uhr

zu: Unfall mit Teilschuld

Also betreff des schreibens ist "Schriftliche Äußerung als beschuldigte" Ihnen wird vorgeworfen, folgende strafttat begangne zu haben: Fahrlässige Körperverletztung bei Verkehrsunfall (§229 StGB)

..zum Seitenbeginn

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