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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
28.04.2007, 15:16 Uhr

Bekommt man den Führerschein gleich?

Hallo,

ich habe in ein paar Tagen praktische Prüfung.

Nun meinte mein Freund, dass ich nach Bestehen der Prüfung einen Zettel bekomme, den ich beim Landratsamt vorlegen muss um meinen Führerschein zu erwerben.

Stimmt das?

Hab gedacht, ich kann gleich nach der bestandenen Prüfung fahren.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pcwusel
28.04.2007, 15:28 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Hi!

In der Regel solltest Du den Führerschein gleich ausgehändigt bekommen, sofern Du nur eine praktische Prüfung ablegen musst. Solltest Du z.B. PKW mit Anhänger ''BE'' machen, so bekommst´Du Deine Karte erst nach bestandener Anhängerprüfung, da PKW-Prüfung und PKW mit Anhänger Prüfungen immer getrennt voneinander durchgeführt werden.
Selten kann es aber dennoch passieren, wenn zum Beispiel der Führerschein noch nicht fertig war und daher nicht zum Prüfer geschickt wurde, dass Du ihn mit Nachweis in Deiner Führerscheinstelle abholen musst. Das ist aber meines Wissens nach eher die Ausnahme.

Grüße Tino

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Ob Du Deinen FS gleich bekommst, hängt auch von Deinem Alter ab. Bist Du schon 18, machst keinen weiteren Schein parallel dazu ( wie oben schon gesagt BE oder gar A), erhälst Du den Fs beim Bestehen der Prüfung sofort ausgehändigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleine881
28.04.2007, 16:48 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Ich hatte gestern leider das Vergnügen, dass ich meinen Motorradführerschein nicht gleich ausgehändigt bekam, sondern nur diese Prüfbescheinigung.
Warum ich den Führerschein (Erweiterung) nicht bekommen habe, konnte sich mein Fahrlehrer auch nicht erklären.
Nun muss ich ihn mir am Montag bei der Führerscheinstelle abholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.04.2007, 17:56 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Wollte nur mal kurz darauf hinweisen dass dieses hypermoderne Forum eine Suchfunktion besitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

@Crashkid
Bist Du Dir da sicher?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
29.04.2007, 09:32 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Das ist anscheinend von Region zu Region unterschiedlich!

Ich habe vor 2 Wochen Prüfung gehabt (Erweiterung auf A) und nach der Prüfung, hat mir der Prüfer meinen Schein abgenommen und mir "nur" eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Mit dieser hätte ich jedoch in Deutschland alles fahren dürfen, wofür ich den Schein habe, inklusive der Klasse A die ich gerade bestanden hatte.

Ich bin dann zwei Tage später auf das Ordnungsamt um meinen neuen Führerschein abzuholen, siehe da, dass Austellungsdatum ist der 30.10.2006 (er war lange fertig) und trotzdem hatte ihn der Prüfer nicht dabei.

Nur mal so als Beispiel, ist wohl wirklich unterschiedlich von Region zu Region.

Gruß
Rooki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleine881
29.04.2007, 13:29 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Aber mit dieser Prüfbescheinigung darf man doch eigentlich gar nicht fahren, oder täusche ich mich da jetzt?
Zumindest bei mir steht eindeutig "Diese Prüfbescheinigung berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen"
Na ja, ich werde mich am Montag auch mal auf den Weg zur Führerscheinstelle machen und versuchen meinen alten gegen den neuen Führerschein einzutauschen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.04.2007, 14:22 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

@ kleine881:

Was du meinst, ist der Wisch den man als 17-jähriger bekommt, wenn man noch nicht 18 ist. Sowas hatte ich auch, hatte paar Wochen vor meinem 18. Geb. die Prüfung bestanden, und auch nen Wisch bekommen, wo drauf steht: "Zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt". "Berechtigt NICHT zum Führen von KFZ". Diese Bescheinigung habe ich an meinem Geb. dann gegen den Kartenführerschein getauscht, und von da an durfte ich fahren.

Kumpel von mir hatte erst A bestanden (war schon 18) und dafür nen Wisch bekommen, wo drauf steht dass er Fahrzeuge der Klasse A fahren darf, nur gültig in Verbindung mit Personalausweis (weil auf dem Wisch kein Foto ist). Das Ding war auch nur für 6 Monate oder so gütlig. Als er ein paar Wochen später dann B bestanden hatte, gabs auch direkt den Kartenfürerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleine881
29.04.2007, 16:27 Uhr

zu: Bekommt man den Führerschein gleich?

Ja, das meine ich. Aber das habe ich auch vorgestern bekommen, obwohl ich bereits 19 bin und meinen Führerschein Klasse B schon 15Monate habe. Ich habe jetzt also nur noch eine Erweiterung auf A(beschr.) gemacht.
Mein Fahrlehrer war aber auch sehr verwundert, dass meinen Papieren kein Führerschein beigefügt war.
Ich werde mich morgen dann mal bei der Führerscheinstelle erkundigen, ob er denn schon fertig ist. Ich hatte nämlich das Glück, dass mein Führerschein einer von denen war, die der Bundesdruckerei verloren gegangen sind. (im März oder so)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

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Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

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Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

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