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Lexi
21.04.2007, 15:07 Uhr
Vorfahrt mißachtet?
Situation: ich will aus einer Ausfahrt rechts auf eine Vorfahrtsstrasse. Von links kommen mehrere Autos, die ich durchlasse. Rechts ist eine Ampel rot. Von links kommt auf der linken Spur noch ein Auto, dass die Gechwindigkeit verringert, da die Ampel rot ist. Ich beobachte dieses Fahrzeug eine Weile. Da er langsamer wird, und kurz vor mir nicht die Anzeichen eines Spurwechsels macht, pelle ich mich langsam auf die rechte Spur.
Habe ich nun die Vorfahrt mißachtet und den Verkehr gefährdet oder nicht?
Würde mich über eure Meinung freuen
Gruß Lexi
durbanZA
21.04.2007, 16:57 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Was meinst Du mit "auf der linken Spur"? Hat die Fahrbahn mehrere Fahrstreifen pro Richtung?
Fakt ist, wenn es einen Konflikt gab, wenn der andere Autofahrer Deinetwegen bremsen mußte, hast Du die Vorfahrt mißachtet.
Schindel
22.04.2007, 11:07 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Hum durban nach deiner logik wäre aber auch das Auffahren auf die Autobahn nur möglich wenn ALLE Spuren frei sind... Da ich ja als Auffahrer auf die Autobahn vorfahrt gewähren muss, und jederzeit jemand von der mittleren oder linken Spur auf die Rechte spur rüber wechseln könnte.
Wenn nur verkehr auf der linken Spur ist und die rechte frei, dann kann man als Abbieger imo auch auffahren auf die rechte Spur, denn um den Verkehr zu behindern müsste der andere ja quasi absichtlich auf die rechte spur wechseln
Lexi
22.04.2007, 14:45 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
@ durbanZA + Schindel
durbanZA, es waren zwei Spuren pro Fahrtrichtung.
Schindel, das ist genau meine Meinung. Sogar das Ausfahren aus einer Parklücke in eine zweispurige Vorfahrtstrasse wäre dann ja eine Ferkehrsgefährdung wenn sich auf der linken Spur noch ein Auto befindet.
Mei Problem ist, dass mir das bei der Anhängeprüfung (CE) passiert ist. Der Anhänger, um den es ja eigentlich ging, war noch nicht mal vom TÜV Geländer runter, als der Prüfer sagte: Durchgefallen, rechts ran fahren bitte!!!!
Ich bin fast vom glauben abgefallen. Mein Fahrlehrer nickte leider nur.
§8 abs.2 StVO steht: Er darf nur fahren, wenn ersichtlich ist, der er den, der Vorfahrt hat nicht gefährdet oder wesentlich behindert.
Kann mir das mal einer bitte definieren?
Gruß Lexi
durbanZA
22.04.2007, 15:03 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Schindel, so meinte ich das nicht.
Es ist einfach so: Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, nicht nur auf einem bestimmten Fahrstreifen.
Ich habe jetzt gar nicht an einen möglichen Spurwechsel des Vorfahrtberechtigten gedacht sondern eher an eine scharfe Einmündung, an der es nicht möglich ist, abzubiegen, ohne kurz auf die linke Spur auszuschwenken.
Dann hätten wir hier ganz klar einen Vorfahrtverstoß.
Auch auf der Autobahn gilt, daß der vorfahrtberechtigte Verkehr nicht behindert werden darf.
» Er darf nur fahren, wenn ersichtlich ist, der er den, der Vorfahrt hat nicht gefährdet oder wesentlich behindert.
Kann mir das mal einer bitte definieren? «
Wie meinst Du das; ist doch relativ eindeutig. Wenn jemand Deinetwegen abbremsen muß, hast Du die Vorfahrt mißachtet.
Sehe ichd as richtig, daß der andere Verkehrsteilnehmer bei Dir keinen Spurwechsel gemacht hat?
Wo war denn genau das Problem? Ich verstehe die Situation nicht ganz...
Lexi
23.04.2007, 07:44 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
@ durbanZA
Der Prüfer sagte: der andere Wagen hätte ja noch kurz vor mir die Spur wechseln können ohne zu blinken. Seine worte"Wer blinkt denn heute schon?"Wenn er das macht, bin ich ihm im wege. Daher Vorfahrt mißachtet und durchgefallen.
Fakt ist aber, das er vorher schon langsamer geworden ist wegen der roten Ampel. Wenn er dann so 5m vor mir immer noch kein Anzeichen gibt, dass er die Spur wechselt, fahre ich halt.
Ich habe nämlich auch gelernt, "wenn eine Lücke groß genug ist, nutze sie.
Wenn ich den Gesetzestext mal zu meinen Gunsten auslege, dürfte ich ihn sogar ein wenig
behindern. Nur halt nicht wesentlich(was für ein Quatsch).
Gruß Lexi
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Ich denke auch, dass die vorzeitige Beendigung Deiner Prüfung zu Recht erfolgte. Du kannst nicht davon ausgehen, weil einer nicht blinkt, dass er die Spur nicht wechseln will. Sicher kannst Du erst sein, wenn dass Fahrzeug vorbei ist. Was wäre, wenn die Ampel in diesem Augenblick auf Grün schalten würde, gibt er Gas, Fällt ihm auf einmal ein â EURO“ auch 1 m vor Dir - dass er auf die rechte Spur muß, hast Du ihn eindeutig die Vorfahrt genommen. Schließlich befindet er sich auf der Hauptstraße und geht davon aus, dass er Dir gegenüber Vorfahrt hat â EURO“ und das zu Recht! Einspruch einlegen ist sinnlos. Das bringt Dir nur zusätzlichen Ärger.
Schindel
23.04.2007, 17:53 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Ute siehe das Autobahn beispiel... Auch auf der Autobahn sind die fahrenden Autos auf der Autobahn vorfahrtsberechtigt... und theoretisch kann dir auch jemand von der mittleren spur auf die rechte rüber wechseln... also darf man erst auf die Autobahn rauf wenn ALLE Spuren frei sind?
Georg_g
23.04.2007, 17:59 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Nach der Schilderung im Ausgangsbeitrag kann ich hier keine Vorfahrtsverletzung und keine Behinderung erkennen.
@ Lexi: Konntest du denn mit dem Zug tatsächlich in einem so engen Bogen rechts abbiegen, dass du dabei nicht auf bzw. sehr nahe an den linken Fahrstreifen gekommen bist? Der mögliche Radius beim Abbiegen mit einem Lkw + Anhänger ist ja nicht mit dem eines Pkw vergleichbar.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Schindel, habe ich mich wirklich so schlecht ausgedrückt? Deutsche Sprache, schwere Sprache. Mit "Du" habe ich Lexi gemeint und mit "er" bzw. "ihm" das Fahrzeug, das von links kam und dessen vorfahrt von Lexi genommen wurde, der Grund weshalb die Prüfung nicht bestanden wurde.
Schindel
23.04.2007, 21:24 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Deutsche Sprache, schwere Sprache. Ich sehe nicht wo eine Mehrspurige Straße innerorts anders behandelt werden sollte als eine Autobahn.
Solange man keinen anderen behindert, kann man sowohl auf der Autobahn als auch auf eine normale Straße abbiegen, auch wenn nicht alle Spuren frei sind.
Lexi hat nach eigener Aussage laut dem Prüfer keinen Behindert, aber HÄTTE jemanden behindern können wenn dieser die Spur gewechselt HÄTTE. Dies kann auch jederzeit auf einer Autobahn passieren
Lexi
23.04.2007, 21:53 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
@ Ute+Schindel
nu mal bitte nicht zanken. Durchgefallen bin ich ehe. Allen die ich das erzählt habe, haben nur mit dem Kopf geschüttelt. Dabei waren LKW Fahrer, die sind am Sitz schon angewachsen, so lange fahren die! Nur die von der Verkehrspolizei geben übrigens dir Ute recht. Nur das der andere halt eine mitschuld hat, weil er nicht rechtzeitig sein Vorhaben angekündigt hat. Habe gleich einen Einkaufsladen vor der Tür. Dort holen sich die Gesetzteshüter immer Ihre Verpflegung. Die machen das genau so wie ich es auch getan habe!?
Auch wenn ich durchgefallen bin, bin ich trotzdem anderer(Schindels) Meinung. Ich werde es nur halt erst mal RICHTIG machen und ohne ende warten.
Ute, Deine Art zu schreiben hat son bische "Fahrlererstil". Liege ich da vielleicht richtig?
@Georg_g
An der Ecke war das kein Problen.
Gruß Lexi
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
@Lexi,
"Ute, Deine Art zu schreiben hat son bische "Fahrlererstil". Liege ich da vielleicht richtig?"
Vielleicht? Aber ein FL bin ich nicht! Ich bin nur der Meinung, dass man sich bei der Prüfung sehr korrekt was die StVO betrifft verhalten muß, dass man immer mit der Dummheit der anderen rechnen muß. Wie einer fährt, wenn er den Fs in der Hand hat ist dann eine ganz andere Sache.
"Die machen das genau so wie ich es auch getan habe!?" - Wer kontrolliert einen Polizisten, wenn er sich (in seiner Dienstzeit) falsch verhält?
Was würde passieren, wenn es zum Unfall mit ihr kommen würde, in so einem von Dir geschilderten Fall? Wer würde Recht bekommen?
Efreet
24.04.2007, 08:09 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
Hätte, täte, wenn.
Also ich weiss ja nicht, wo bei diesem Vorfall eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer stattgefunden hat. Zumindest nicht so, wie ich die Sache verstehe.
Das Beispiel mit der Autobahn ist richtig, aber nicht wie in diesem Fall beschrieben.
Wenn ich auf die Autobahn fahren will, und die rechte Spur der Autobahn frei ist und nur auf der linken Bahn jemand fährt, darf ich natürlich rausfahren. Was bleibt mir auch anderes übrig? Anderst würde ich nie auf die Autobahn kommen.
Und wenn im letzten Moment der Fahrer auf der linken Spur, ohne zu blinken, die Fahrbahn wechselt, dann ist das nicht mein Verschulden, sondern die des anderen Fahrers, der frühzeitig hätte blinken MÜSSEN.
Auf einer 2 - spurigen Fahrbahn verhält es sich gleich. Ich muss frühzeitig anküdigen, wenn ich die Fahrbahn wechseln möchte.
Und wie wir alle wissen muss ich, falls ich mich schon auf einer Abbiegespur befinde auch in diese Richtung fahren.
Bremst nun ein Autofahrer ab weil die Ampel auf rot ist, und sich zu dem noch auf einer anderen Fahrbahn befindet, dann kann ich natürlich rausfahren, ohne den anderen Verkehrteilnehmer zu behindern.
------1------------------Ampel (rot)
-------------------------
-----------¦ 2 ¦----------
1 = anderer Verkehrsteilnehmer (kurz vor der Kreutzung, kein BLinken!)
2 = Ich selbst.
So verstehe ich die Situation und ich sehe nicht wieso ich nicht abbiegen sollte, wenn der anderer Teilnehmer keine Anzeichen zum Spurwechsel gibt und die Geschwindigkeit so sehr verringert hat, um an der Ampel zum stehen zu kommen.
carhol
24.04.2007, 09:09 Uhr
zu: Vorfahrt mißachtet?
halllooo,
liest hier auch mal einer richtig??
wir kennen nur die schilderung des te von der situation der aber selber schreibt
>> als der Prüfer sagte: Durchgefallen, rechts ran fahren bitte!!!!
Ich bin fast vom glauben abgefallen. Mein Fahrlehrer nickte leider nur.<<
da waren also 2 "profis" anwesend die beide die situation erlebt haben und beide zum gleichen urteil "n.b." gekommen sind.
solche situationen kann man nicht im nachhinein rekonstruieren, damit ist jegliche diskussion auch überflüssig.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
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