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bsemetzger
17.04.2007, 16:39 Uhr
Abstandsmessung
Hallo!
Ich könnte mir heute echt in den Arsch beissen. Noch 9 Tage Probezeit und genau heute erwischen sie mich. Vorher bin ich immer schön regelgerecht gefahren.
Nun, ich bin mir natürlich nicht sicher, ob sie was auszusetzen haben, da es keinen Blitz gab.
Frage 1: Blitzen Abstandsmessungen?
Frage 2: Was wird mich erwarten, wenn es doch so wäre? ich bin ca. 110 km/h gefahren und hatte geschätzt vl. einen Abstand von 20-30 Metern(wenns gut läuft:D)
Jedoch kommt hinzu, dass ich mich in starkem verkehr befunden habe und sozusagen in der Kolonne gefahren bin.
Es wäre zudem nett, wenn mir jemand Tipps zum weiteren Vorgehen geben könnte, wenn der Zettel ins Haus flattert. ich habe mal was von eltern angeben gehört, wenn das Auto auf die Eltern zugelassen ist.(ist der fall)
Greetz Bsemetzger
Chris021983
17.04.2007, 17:03 Uhr
zu: Abstandsmessung
Versuchs mal damit,
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=4#tabelle2
tabelle 2
durbanZA
17.04.2007, 17:24 Uhr
zu: Abstandsmessung
Wie haben sie Dich denn erwischt?
» ich habe mal was von eltern angeben gehört, wenn das Auto auf die Eltern zugelassen ist. «
In Deutschland wird grundsätzlich der Fahrer -nicht der Halter- bestraft. (Dazu wird ja das Photo gemacht) Die Frage ist nur, welchen Aufwand die Behörden sich machen, den wahren Fahrer zu finden. Je gravierender der Verstoß ist, desto größer wird dieser Aufwand sein. Solltest Du mit Deinem Abstandsverstoß in den Bereich eines A-Verstoßes kommen, wird der Aufwand nicht gering sein.
Es kommt also auf die Qualität des Beweismaterials an, daher wiederholt meine Frage: Was heißt "Du wurdest erwischt"?
Wurdest Du angehalten? Dann wärst Du ja schon zweifelsfrei identifiziert.
Sollte das nicht der Fall sein, wird vermutlich der Halter angeschrieben werden, und aufgefordert, den Fahrer zu bennen. Wenn die Behörden gut arbeiten, wird schon auf dem Brief stehen, daß der Halter als Fahrer ausgeschlossen wird. Andernfalls ist es nicht strafbar, sich selbst zu belastet, auch wenn das keine Erfolgsgarantie ist; oft sehen sich die Behörden erst nach der Einlassung das Bild genauer an.
Von einem ist jedoch abzuraten: Jemanden anders wider besseren Wissens zu bezichtigen (auch mit dessen Einverständnis) ist eine Straftat gem. § 164 StGB und daher dringend zu unterlssen. Du darfst also nicht beispielsweise in einen Bußgeldbescheid schreiben "mein Vater ist gefahren". Wie gesagt, nur er selbst darf sich bezichtigen, ob man ihm glaubt steht auf einem anderen Blatt.
bsemetzger
18.04.2007, 23:19 Uhr
Abstandsmessung
Also, ich wurde nicht aufgehalten, sondern habe nur die Kamera bemerkt, die bei der Rückfahrt nach Hause nicht mehr vorhanden war. Ich fuhr mit ca. 110km/h in einer Art Kolonne, die einen LKW überholt hat, wobei ich mir nicht mehr so ganz sicher bin wie die Situation exakt war. Fakt ist, dass die Autos vor mir langsamer wurden(evtl, wegen der Kamera) und ich halt zwangsmäßig auffahre. Ob dies zu meiner "Unschuld" beiträgt weiß ich nicht. #
zur weiteren Vorgehensweise: Danke für den Satz...
wird vermutlich der Halter angeschrieben werden, und aufgefordert, den Fahrer zu bennen. Wenn die Behörden gut arbeiten, wird schon auf dem Brief stehen, daß der Halter als Fahrer ausgeschlossen wird.
Diese Infos ist gold wert, und ich hab sie verstanden;-) Wenn nicht eindeutig geschrieben wird, dass der Halter nicht gefahren ist, kann sich der Halter selbst belasten und ich könnte mit einem blauen Auge davonkommen.
Zum Thema A Verstoß:
Ich hab keine Ahnung wo A Verstoß beginnt, aber ich denke dass mein Vergehen nicht so schlimm war, da ich nicht gedrängelt hab. (geschätzt15-30m Abstand bei 110 kmh)
greetz &danke für die antworten Bsemetzger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
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Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?
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Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt
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