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15.04.2007, 13:44 Uhr

vekehrsmedizinisches gutachen

ich muss eine vekehrsmedizinische untersuchung machen wegen verdacht auf alkoholabhängigkeit ich kiffe mir regelmässig ein aber ich fahre kein auto bin noch nie dicht auto gefahren machen die auch ein drogen test sehen die das ich kiffe danke für eure antwort

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15.04.2007, 14:42 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

davon kannst du ausgehen.

holger

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15.04.2007, 16:14 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Da hast du wohl die goldene Arschkarte gezogen. Glückwunsch ;-))

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15.04.2007, 22:47 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

»Da hast du wohl die goldene Arschkarte gezogen. Glückwunsch ;-))«

Besser hätte selbst ich es nicht formulieren können. Also im Grunde kann ich Dir nur raten, dass Du Dir das nur ausgedacht hast, und es sich bei Deinem Post um einen der vielen Fakes hier im Forum handelt.

Aber ganz ehrlich: Ich weiß nicht, in wie fern der Verdacht auf eine Alkoholabhängikkeit wahr ist, und wie da jemand wohl darauf kommt. Außerdem glaube ich Dir, dass Du nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen fahren würdest. Aber meiner (vlt. auch verkehrten) Meinung nach lässt jemand, der so locker damit umgeht, dass er regelmäßig Drogen konsumiert, ernsthafte Zweifel aufkommen, ob eine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegt.

Bei regelmäßgigem Alkoholkonsum kann man sicher darüber streiten. Ob ein 17jähriger, der jedes Wochenende total betrunken ist, mit der FE nicht lieber warten sollte, ist ebenfals fraglich. Aber wenn wirklich jemand einfach so sagen kann, dass er sich regelmäßig "ein kifft", und dabei nicht mal etwas schlimmes sieht, dann sind die harten Konzequenzen wirklich gerechtfertigt.

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Stiften

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15.04.2007, 23:26 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Wenn du dir regelmäßig "einen kiffst" hast du ein mächtiges Problem. Ich weiss ja nicht was du unter Regelmäßig verstehst, täglich? Wenn ja, solltest du es vielleicht in Erwägung ziehen, Hilfe zu suchen: http://www.btonline.de/kliniken/suchtkliniken.html

Ansonsten kann ich dir sagen: Lass den scheiss!

Tja und wie Holger schon sagt, du hast wohl die Arschkarte gezogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
16.04.2007, 01:21 Uhr

zu: vekehrsmedizinisches gutachen

Optik, dann kiffe doch hurtig und feste weiter bis deine letzten brauchbaren Hirnzellen abgeraucht sind.
Deine anschließende Demenz wird dich und vor allem andere dann vermittelst Unvermögens ein Kraftfahrzeug überhaupt zu starten vor schlimmerem bewahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Ãœber Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Geradeaus

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig