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14.04.2007, 15:08 Uhr

zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

gibt es eine begrenzung der parkdauer von anhängern auf öffentlichen parkplätzen?
ich denke an ein urteil oder ähnliches. die meisten gemeinden haben ja eigenen vorschriften.
meine aussicht wird mir nun schon seit 6 wochen zugeparkt ohne das ich den verursacher kenne.

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14.04.2007, 16:35 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-026-B

Ich muss warten

Der grüne Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Leichtkrafträdern

Mit Mofas

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen