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kiki1986
10.04.2007, 01:22 Uhr
Vorfahrtsverletzung
Hallo ich hab da mal ne frage,
vor 3 Tagen hatte ich einen Unfall: ich hab an einer Kreuzung gewartet weil der von rechts und links kommende verkehr vorfahrt hatte. Ich sah dass von links zwar zwei autos kamen aber da sie beide nach rechts geblinkt hatten um in eine andere Einfahrt reinzufahren ( vor der Kreuzung) habe ich rausgezogen. Das zweite Auto jedoch ist nicht abgebogen sondern weiter gefahren und ich hab es nicht geschafft zu bremsen. Also hat sie mich voll vorne beim reifen getroffen. Jedoch ist es so, dass die rechte und linke Fahrbahn auf der Vorfahrtstr. durch eine ca. 1m breite weiß durchgestrichene Fläche getrennt ist. Und wäre sie weiter auf Ihrer Fahrbahn geblieben hätte sie mich nicht getroffen, aber sie hat voll ausgeschärt und mich auf die´ser Fläche getroffen auf die sie garnicht hätte fahren dürfen. Und deshalb finde ich es ein bisschen unfair dass ich allein schuld sein soll. Kennt sich jemand in sowas aus?
carhol
10.04.2007, 09:23 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
n der bibel steht zwar, dass du auch die linke wange hin halten sollst wenn dir einer auf die rechte schlägt, aber im realen leben ist das anders.
wenn dir eine eine auf die rechte wange hauen will, nimmst du den kopf doch auch nach links. mit anderen worten, wenn die gefahr von rechts kommt, weicht man nach links aus. ist voll normal und menschlich.
allerdings gibt es urteile bei dem der "falschblinker" mitschuld bekommt.
holger
Soni88
10.04.2007, 09:26 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
Hm, wie die rechtliche Lage da jetzt ist, weiß ich auch nicht genau. Aber wenn da wirklich ne durchgezogene Linie ist, und er andere sogar geblinkt hat und nicht abgebogen ist und dabei eben die besagte durchgezogene Linie wiederrrechtlich gekreuzt hat, dann wäre meiner Meinung nach er komplett Schuld. Also wenn ichs nicht falsch verstanden habe, find ich das schon n starkes Stück -.-
Hattet ihr denn die Polizei kommen lassen? Ich glaube das wär erstmal das wichtigste, dass die das zu Protokoll nehmen, weil ohne die wirds wohl schwer dagegen vorzugehen.
Soni88
10.04.2007, 09:28 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
Zu carhols antwort:
Ich glaube eher, dass der über die Linie gefahren ist, um den vor ihm zu überholen, und nicht um auszuweichen. So habs ichs jedenfalls verstanden.
carhol
10.04.2007, 10:33 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
da steht nix von überholen, der erste ist abgebogen und der zweite geradeaus weiter gefahren. erst als sie los fuhr ist der zweite auf die sperrfläche gefahren. ganz normale reaktion, daher straffrei. selbst wenn er widerrechtlich über die linie fuhr, hat te schuld, im einzelfall vielleicht nur teilschuld, aber unschuldig scheidet ganz aus.
holger
durbanZA
10.04.2007, 11:23 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
Wie auch immer, die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, ob Falschblinken oder nicht.
Ich verstehe jedoch die Situation nicht so ganz, wo wollte die Unfallgegnerin denn hin, daß sie so ausgeschert ist? Und wie ist sie ausgeschert?
carhol
10.04.2007, 11:29 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
so wie ich es verstehe ist die unfallgegenerin erst ausgewichen, als sie sah, dass te losfuhr und ihr die vorfahrt nahm.
holger
durbanZA
10.04.2007, 12:32 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
ah, verstehe. Na ja, ändert nichts an der Situation :(
Ãœbrigens, Holger, hab mir Deine Homepage angesehen--- nett :)
carhol
10.04.2007, 13:03 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
NETT ????
ich bin stolz ;-) darauf, alles selber gemacht und am anfang NULL ahnung, noch nichtmal wie man so ein teil auf den server bekommt.
und wenn mehr ahnung, funzt das auch mit den filmen....
suche noch einen KOSTENLOSEN videokonverter der auch in windoofs format konvertiert.
holger
Security_neu
10.04.2007, 18:40 Uhr
zu: Vorfahrtsverletzung
Gibt Urteile da bekommen Falschblinker 100% Schuld. Wenn du Glück hast, trifft das bei dir auch zu. Denn wer zu doof zum Blinken ist, hat im Straßenverkehr nix verloren. Denn wenn man sich dadrauf nicht verlassen könnte, wozu dann überhaupt blinken? *kopfschüttel*
Genau wie die Vollpfosten die auf einer abkn. Vorfahrtstr. fahren und nicht blinken. Dann denkt man die fahren gradeaus und verlassen die Straße. Pah, die Deppen folgen der Vorfahrtstr.!! Ohh da werd ich sauer, dann gibts die Hupe und nette Gestikulationen meinerseits, denn ich bin ja schon angefahren, da ich dahcte die verlassen die Vorfahrtstr.
Gibt halt viele unbelehrbare auf den Straßen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Als Warnsignal
Als Ãœberholsignal
Als Rufzeichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte
Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?
An der Haltlinie
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen
Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren
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