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09.04.2007, 12:36 Uhr

Umschreibung des Motoradführescheins

Hallo Leute, wer kann mir helfen? Ich habe am 07.1990 Führeschein A ,B und T in Polen gemacht. 6 Jahre später binn ich nach Deutschland gekommen , wo ich nach zwei Jahre mein Führeschein umschreiben müsste (natürlich mit allem Kosten). Deshalb machte ich nur eine Prüfung furs Auto. Die Beamtem haben mir auch nur das Autoführeschein umgeschrieben- jetz meine Frage : kann ich wider mein Motorad und mein T Führeschein Umschreiben bzw. gelten machen ?-plözlich habe ich das Schein !

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21.04.2007, 23:17 Uhr

zu: Umschreibung des Motoradführescheins

Hast du denn schon den Kartenführerschein, der so groß ist wie eine EC-Karte. Was steht denn vorne drauf? Nur B oder auch was anderes.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch die Bedienung