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a11mike11
30.03.2007, 11:24 Uhr
zeugefragebogen- welcher verhalten?
hallo alle, brauche dringend rat.
ich bin 131 in eine 100 zone auf der autobahn erwischt. polizeivideo ist vorhanden.
ca. 5 wochen später kam eine Zeugenfragebogen an meine frau (auto halter), das bittet der jeniger im foto gezeigte bild zu identifizieren (genauer beschreibung fehlt mir).
es steht nur das der fahre nicht identifizierbar war, sonnst nicht das die wissen es kann nicht meine frau gewesen sein. das foto das wir sehen ist etwa schlecht, und ich hatte sonnenbrille an. sie war aber gleichzeitig im auto (nebenfahresitz). nicht am foto zu sehen, aber warscheinlich im video.
ich darf aber nicht erwischt werden! akzeptable für uns ist wenn sie die 3 punkte und geldstraffe bekommt.
jetzt die fragen
- 1 - unter dieser umständen, kann sie einfach selbst sagen sie hat gefahren? sie kann so tun als ob sie einfach auf der schnelle unterschrieben hatte ohne lange nachzusehen wer gefahren hatte (also dumm spielen)
- 2 - sollen wir es einfach ignorieren, und sehen was kommt (hoffen auf verjährung)
- 3 - soll sie zurückschreiben das es gab einige leute, die das auto gefahren hatte in die letzte wochen, und sie kann nicht identifizieren wer es war (droht fahrtbuch, aber sie hat am sonsten eine total saubere akte in flensburg - keine punkte).
was wäre der beste verhalten? die meiste bekante von uns haben der 2. variante empfohlen. fals was doch kommt, kann sie anders reagieren?
wichtiger ist, was die SB am besten zu frieden stellt, so das die auch nicht weiter suchen..
gruss
phsyco
30.03.2007, 11:34 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Fragebogen zurückschicken. Jedoch 10 Tage warten nach erhalt (die Frist läuft weiter). Deine Frau könnte schreiben: Das Foto ist zu schlecht Fahrer nicht erkennbar.
Abwarten und auf Verjährung hoffen. Da bereits 5 Wochen rum sind sieht es doch ganz gut aus.
carhol
30.03.2007, 12:34 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
du bist schon erwischt worden, nur du weisst es noch nicht. das originalbild ist erheblich besser.
die verjährung wird unterbrochen.
deine frau scheidet als fahrer aus, darum der z-bogen. wenn sie nicht sagt wer gefahren ist oder der bogen nicht beantwortet wird, bist du der nächste verdächtige. die rennleitung wird dann vor der tür stehen um eine pers. identifizierung durchzuführen, weiter wäre es möglich über das einwohnermeldeamt einen bildabgleich vorzunehmen.
hast also so gut wie keine chance.
holger
carhol
30.03.2007, 12:58 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
sorry, man sollte das nicht nicht vergessen.
holger
a11mike11
30.03.2007, 13:00 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
@carhol:
was kann ich dann erwarten? wird dann definitiv jemand irgendwann vor unsere tür stehen, egal was meine frau antwortet? oder kommt eher eine brief an mich zu? unter diesen umständen, ist es besser dann der 3. variante auf jeden fall nicht zu machen, so das sie wenigstens nicht um sonnst eine fahrtbuch führen soll?
ich denke ich spiele erstmal auf zeit, um mehr möglichkeiten zu suchen, rat holen usw.
was werden die dann von mir verlangen?
ich habe keine rechtschutzversicherung. aber vielleicht kann eine anwalt engagieren und wenigstens schaden begrenzen für mich vorbereiten.
durbanZA
30.03.2007, 14:10 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Also... ich sehe das etwas anders. Ich will hier vor dem Hintergrund des RBerG ja keine allzu deutlichen Tipps geben, aber ich sehe hier keinen Grund, warum die Verjährung unterbrochen sein sollte!?
Also, die Halterin ist als Fahrer ausgeschlossen. Man kann davon ausgehen, daß das Originalbild von gestochen scharfer Qualität ist.
Deine Frau hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Sollte die Zeugenbefragung keine Ergebnisse bringen, liegt es im Ermessensspielraum der Behörde, welche weiteren Maßnahmen sie ergreift.
So ein Hausbesuch kommt schon desöfteren vor.
Wenn Dir die Sache das Wert ist, ist ein Anwalt vielleicht nicht schlecht. Aber Zaubern können die auch nicht.
Wer auf Zeit spielen sollte, sollte natürlich die Fristen optimal ausnutzen ;)
Nur vor einem solltest Du, bzw. Deine Frau, sich hüten: Sie darf nicht wider besseren Wissens eine andere Person als Täter angeben, damit würde sie sich strafbar machen.
carhol
30.03.2007, 18:32 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
dann erklär erstmal diesen punkt
>> ich darf aber nicht erwischt werden! <<
holger
durbanZA
30.03.2007, 19:49 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
hm? ich?
carhol
30.03.2007, 19:58 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
du doch nicht, der te.
kann mir so einige gründe vorstellen...
holger
to
30.03.2007, 21:52 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Die Rennleitung ist manchmal sogar so clever und fragt bei den Nachbarn, ob sie den Mann von der Frau XYZ auf dem Foto erkennen.
Immerhin ist es mehr als naheliegend, den Ehemann der Halterin zu verdächtigen.
a11mike11
30.03.2007, 21:53 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
naja, ich darf eigentlich nicht fahren, aber ich arbeite darann jetzt... eine lange geschichte...
das wegen andere person absichtlich nennen: kommt nicht in frage! deswegen war es als thema zu sagen, das sie einfach nicht weisst wer gefahren hat. das ist was anders und nicht strafbar. aber ich denke beide punkt 2 und 3 in meine liste bringen weitere ermittlungen. so ein mist auch! wir hoffen das es irgendwie anders geht. auch wenn eine hausbesuch statt findet, kann ich mich verstecken und meine frau kann auf der linie treu bleiben zu ihre aussage... aber wenn wir erstmals doch ignorieren, können wir versuchen mehr auf zeit zu spielen.
anwalt werde ich erst einschalten, wenn es doch definitve an mich untersucht wird.. oder meint ihr es ist schon soweit nötig (carhols kommentar)..
carhol
30.03.2007, 22:00 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
so wie ich das jetzt lese, gibt es eine "vorgeschichte" die den behörden bekannt ist. hab ich mir schon gedacht.
verstecken nützt nix, siehe posting "to".
schön blöd, arbeitest am führerschein und lässt dich filmen beim zu schnellen fahren.
privat modus an. hoffentlich erwischen sie dich. privat modus aus
kannst nur versuchen auf zeit zu spielen.
holger
durbanZA
30.03.2007, 22:14 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
hm, mike, wenn bei Dir eine Sperrfrist vorliegt, ist es gut möglich, daß den Behörden das schon aufgefallen ist.
Deine Frau muß natürlich gar keine Angeben machen.
Schwer, hier Tipps zu geben.
Abwarten und sehen, ob Du einen BGB bekommst.
a11mike11
30.03.2007, 22:36 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
das es blöd von mir war besonders so unvorsichtig zu sein weiss ich, gebe ich zu.
naja, am anfangen dachten wir meine frau kann einfach ihr selbst zugeben, das sie der fahrer war. fals danach gefragt wird, kann mann immer sagen das sie einfach schnell unterschrieben hatte ohne genauer nachzusehen usw, von daher keine falsche aussage. das kann vielleicht eine sachberarbeiter vielleicht sogar akzeptieren, wenn die nicht zu sehr nachforschen (trotz der zeugenfragenbogen - mann kann nicht genau erkennen das eine mann gefahren hatte, mit brille, normale haar, kein bart oder so...). aber, das war uns auch etwa riskant. aber, vielleicht weiss jemand von euch besser, ob mann doch mit so eine geschichte weg kommen kann?
nein, vorgeschichte gibt es nicht. die kennen mich nicht..
to
30.03.2007, 22:36 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Hi Mike,
Sorry, aber trotz Sperre zu fahren ist ansich schon dreist. Dann ausserdem diese Sperrentscheidung noch durch erheblich zu schnelles Fahren zu rechtfertigen, ist äusserst dumm. Jedoch nach einem Weg ungeschoren aus dem Schlamassel heraus zu kommen zu fragen, grenzt an Unverschämtheit.
Könnte es sein, dass der Zeitpunkt erreicht ist, um ein Mann zu werden?
Dann stehe es durch wie ein Mann!!!
a11mike11
30.03.2007, 22:58 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
ganz schön hart , herr to, aber ok, fair ist fair.
ne, so genau ist es nicht gelaufen. ehrlich gesagt habe ich keine sperre, ich habe eine ausländische führerschein (ausserhalb EU), und eine internationaler führerschein, aber es wurde mir erst vor kurzem gesagt, das es nicht mehr gültig ist, das man innerhalb drei jahre es ändern muss nach einwandern usw. und ich bin knapp darüber. naja, solche details waren mir nicht bewusst.
es wurde mir auch gesagt von bekanten, das meine frau auch deswegen schwierigkeiten bekommen kann, ihre auto zu fahren. also, es steht einiges am spiel hier.
derzeit arbeite ich an der führerschein, und als mann werde ich aufstehen wenn der sensemann kommt, aber meine ziel ist trotzdem wenigstens die schaden zu begrenzen so das ich die möglichkeit habe neu zu starten, und nicht ins finanziele ruine zu kommen, oder schlimmeres... :-(
carhol
30.03.2007, 23:35 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
na prima.
du hättest max 6 monate hier fahren dürfen. deine frau wird dann auch noch dran sein weil sie die benutzung des fahrzeuges zugelassen hat.
>> aber es wurde mir erst vor kurzem gesagt, das es nicht mehr gültig ist,<<
wenn man in ein fremdes land kommt, macht man sich über die wichtigsten gesetze schlau, zumal dieses gesetz auch in deinem heimatland gilt.
holger
a11mike11
30.03.2007, 23:52 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
na gut, hätte ich nur andere sachen gemacht damals und mich mehr gekümmert usw, dann wäre das anders. das ist mir auch sehr unangenehm. aber das ist leider so passiert, kann nicht an dieser tatsache grubeln, und muss sehen wie ich und meine frau am schmerzlosestens davon kommen kann. also wie ich der lager sehe, sieht alles nur schlecht aus. :-(
Schindel
31.03.2007, 00:08 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Ich glaube ein Anwalt wäre gar nicht so verkehrt. Du hast dir fahren ohne Fahrerlaubnis geleistet (höchsstrafe 1 jahr Freiheitsstrafe) und deine Frau hat als Halterin es dir gestattet (höchsstrafe 6 Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze).
Denke mit nem guten Anwalt kommt man aus der Sache noch raus, auch wenn es ein wenig was kostet. Jedes weitere "tricksen" oder "verschleiern" wird die Sache wohl nur schlimmer machen...
Drummer
31.03.2007, 11:37 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
Man bekommt mich nicht schnell zum kochen, aber wenn ich so eine Sch**** lese kriege ich einen Hals, daß könnt Ihr Euch gar nicht vorstellen!
durbanZA
31.03.2007, 13:59 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
der Einwand von Schindel ist berechtigt. Ihr könnt natürlich alles probieren, daß es nicht rauskommt, solltet aber vom Worst Case ausgehen und erwarten, daß der Behörde das Fahren ohne Fahrerlaubnis auffällt.
In diesem Fall würden Du und Deine Frau bestraft werden (können).
a11mike11
31.03.2007, 15:48 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
ok, ich werde auf jeden fall eine anwalt suchen, und mich vorbereiten was kommen kann. das war alles keine absicht hier, ohne fahrerlaubniss zu fahren. dummheit vielleicht schon, das ich mich nicht gekümmerrt hatte um die gesetzte hier, aber vielleicht können wir die schaden begrenzen, wenn ich früh reagiere.
der kommentar von schindel >> Denke mit nem guten Anwalt kommt man aus der Sache noch raus, auch wenn es ein wenig was kostet << scheint meine beste hoffnung hier zu sein.
ok, danke alle, ich informiere was passierte. (hoffentlich haben die email im knast?). mehr tipps in mein fall kann mann wirklich nicht geben..
carhol
31.03.2007, 18:17 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
nee, knast gibt es nicht. ausser du kannst die geldstrafe nicht zahlen.
holger
a11mike11
31.03.2007, 19:16 Uhr
zu: zeugefragebogen- welcher verhalten?
kommt drauf an was für geldstrafe auf mich/meine frau zukommt. viel geld haben wir nicht, und rechtschutzversicherung auch nicht...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte
Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
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Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?
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