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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 20:50 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hallo,

darf man ein abgemeldetes Auto mit einem anderen Auto abschleppen?

MfG
Driv0r

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 21:00 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hi!
Ist das Auto betriebsunfähig oder könnte es noch fahren?
Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 21:09 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Es könnte noch fahren, aber darf es eben nicht weil nicht angemeldet ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 23:46 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Das ist der Punkt ;)
Du darfst den Wagen nur abschleppen wenn es BESTRIEBSUNFÄHIG ist.
Gruß,
Schoki

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen