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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harry
22.03.2007, 13:19 Uhr

Probezeit...

Hallo,

ich habe noch bis November Probezeit.
Wurde eben angehalten, dabei wurde festgestellt das meine Vorderreifen innenseitig abgelaufen sind. Nun meinte der Polizist das mir ein Bußgeld von ca. 50€ ins Haus steht und 1 Punkt.

Kann das nun zu einer Probezeitverlängerung führen, oder gar Nachschulung.


Zumal ich gelesen habe das es 3 Points gibt,
allerdings es ein "B-Vergehen" sein soll!

Versteh nur noch BHF


Gruß Harry

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.03.2007, 13:47 Uhr

zu: Probezeit...

50 €, 3 punkte, B verstoss.
also noch kein aufbauseminar sondern erst beim nächsten a oder b verstoss.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2007, 13:47 Uhr

zu: Probezeit...

Hallo, willkommen im Forum, dalß' Dich von anderen Threads nicht abschrecken.

Meines Wissens wären da in der Tat 3 Punkte fällig, besondere Konsequenzen bezüglich der Probezeit drohen nicht.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harry
22.03.2007, 14:04 Uhr

zu: Probezeit...

Ja aber in der Regel, sind doch nach 3 Punkten ein Aufbausemninar Pflicht, oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.03.2007, 14:20 Uhr

zu: Probezeit...

schon bei einem punkt wenn ein a verstoss vorliegt. tut es bei dir aber nicht.

holger

der kippenpause nach einem reifenwechsel macht - schei...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harry
22.03.2007, 14:26 Uhr

zu: Probezeit...

Danke für die schnelle Antwort, jetzt geht es mir echt besser! :)

"der kippenpause nach einem reifenwechsel macht - schei..."
Verstehe ich nicht?!

Als ich die Winterreifen draufgemacht hatte, ist mir aufgefallen das die Sommerreifen angefressen waren. Deswegen habe ich in einer Werkstatt die Spurstangenköpfe tauschen lassen, und die Spur vermessen lassen, schon komisch das die Winterreifen auch wieder runter sind. Habe schon neue bestellt kommen morgen drauf, solang bleibt der Wagen stehen, kann ich auch noch ärger bekommen wenn ich morgen auf dem Weg zur Werkstatt angehalten werde?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.03.2007, 14:37 Uhr

zu: Probezeit...

war auch nicht für dich gedacht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
22.03.2007, 16:08 Uhr

zu: Probezeit...

Welchen Sinn hat eigentlich die Unterscheidung zwischen A und B Verstößen? Wieso ist man nicht so konsequent und sagt ab 1 (oder meinetwegen auch ab 2 oder 3) Punkten gibts Nachschulung+Probezeitverlängerung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
22.03.2007, 17:39 Uhr

zu: Probezeit...

sonst besteht die Gefahr, dass es Leute außerhalb dieses Forums (oder andere websites) und nicht-fahrlehrer verstehen...das ist deutschland

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2007, 19:23 Uhr

zu: Probezeit...

» Welchen Sinn hat eigentlich die Unterscheidung zwischen A und B Verstößen? Wieso ist man nicht so konsequent und sagt ab 1 (oder meinetwegen auch ab 2 oder 3) Punkten gibts Nachschulung+Probezeitverlängerung?
«


Weil die Probezeitkonsequenzen keine Strafe, sondern pädagogische Maßnahmen darstellen sollen. Der Gesetzgeber hat eben eingesehen,d aß es Verstöße gibt, die weniger auf einen geistigen Mangel zurückgeführt werden können, als andere.
Die meisten StVZO- Verstöße z.B. geschehen aus Unachtsamkeit, die jedem passieren kann, während Geschwindigkeitsverstöße oft auf Grund von anfänglichem Übereifer begangen werden.

Ich halte die Herabstufung einiger ausgewählter Tatbestände zu B- Verstößen schon für sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harry
22.03.2007, 22:21 Uhr

zu: Probezeit...

Hallo, ich habe mich auch mal in einem anderen Forum schlau gemacht, dort hat mir ein User folgendes geschrieben:

puste kuchen fahren ohne betriebserlaubniss ist ein A verstoß -.-

oder soll ich dir meinen bescheid faxxen   

und durch die a und B verstöße blickt eh keiner durch wart einfach ab...


aber kann mir nicht vorstellen das man 3! punkte für nen B verstoß bekommt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2007, 22:37 Uhr

zu: Probezeit...

Du mußt abwarten, welcher Vorwurf Dir gemacht wird. Warum hier die BE erlischen sollte, ist mir nicht ganz klar, bin aber auch kein StVZO- Experte.

Ich habe hier auf TBNR 330616; 214 BKat getippt: "Sie führten das Kraftfahrzeug mit mangelhaften Reifen (...)".

Erlöschen der BE wäre in der Tat ein A- Verstoß.

Die Kategorisierung in A- oder B- Verstöße hat nichts mit den Punkten zu tun. Die meisten Verstöße gegen Vorschriften der StVZO sind B- Verstöße, während die meisten Verstöße gegen die StVO A- VErstöße sind (sofern sie im Bußgeldbereich liegen).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

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