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neiles
18.03.2007, 16:13 Uhr
Betrunken Fahrradfahren
Hi
mein kumpel und ich haben gestern scheiße gebaut:
wir sind von der einen Kneipe zur nächsten gegangen und auf dem Weg dort hin war ein Studentenheim mit vielen Fahrrädern davor ich bin schon vorbeigegangen da reißt mein Kumpel ein Fahrrad heraus und will fahren aber es war abgeschlossen....
dann geh ich wieder zurück und hab mir eins genommen das nicht abgeschlossen war und hab mich auf dem Bürgersteig draufgesetzt und wollte wegfahren aber die kette war rausgesprungen also hab ich das Rad gegen die mauer gelehnt und ging weiter.....
dann hat mein Kumpel das Fahrrad genommen und ihn hats damit auf die Schnautze gelegt danach hat er das Rad genommen und hat es mitten auf die Straße geworfen wobei der Lenker abgebrochen ist...
Leider haben mehrere Studenten alles von einem Fenster aus beobachtet und haben die bullen gehohlt bei denen mussten wir dann pusten:
Mein Kumpel hatte 2,17 Promille
und ich hatte 0,88 Promille
So jetzt meine Frage was kommt da speziell auf mich zu
und auf meinen Freund
Führerscheinenzug oder was weiß ich
Also ich hab ja eigentlich nichts tragisches gemacht.....
MfG
Danke michael
Fahrschüler07
18.03.2007, 16:22 Uhr
zu: Betrunken Fahrradfahren
Prost!
Wie kann man mit 0,88 Promille so voll sein? Bei 2,17 versteh ich das ja noch...
Führerschein musste keine Angst haben, ihr seid ja quasi nicht gefahren.
Aber Sachbeschädigung, Diebstahl, gef. Eingriff in den StVerkehr (auf die Straße geschmissen) kommen auf euch zu. Und mit gehangen, mit gefangen.
Solange es kein Auto war, was man da klaut
neiles
18.03.2007, 16:27 Uhr
zu: Betrunken Fahrradfahren
hab ja nicht gesagt dass ich voll war ich war angetrunken desshalb hab ich das rad ja auch gegen die Wand gelehnt und nicht geschmissen....
Mein Freund nimmt eigentlich eh alles auf seine Kappe.....
Fahrschüler07
18.03.2007, 19:16 Uhr
zu: Betrunken Fahrradfahren
Dann hast Du ja Glück gehabt, wenn er das macht....aber nen Fahrrad zu klauen ist unschön *lol*
Wenn ich solche Aktionen starte, dann aber mit MEINEM Rad
neiles
19.03.2007, 15:40 Uhr
zu: Betrunken Fahrradfahren
Also ich weiß nicht wie das ausgelegt werden kann......
also ich habs ja eigentlich nciht geklaut ich hab es genommen ein par meter geschoben und habs dann 3 meter vom ursprünglichen ort wieder hingestellt!!!
Ich ärgere mich eh weils ein total scheiß war....
neiles
19.03.2007, 20:00 Uhr
zu: Betrunken Fahrradfahren
ich weiß nich wie das is könnte ihr mir da weiterhelfen?
wenn ich sage ich hab das Rad genommen und hab es nachdem ich gemerkt hab dass die kette heraussen ist wieder hingestellt habe dann können sie mir eigentlich nichts machen oder?
wenn ich sage ich hab das Rad genommen und wollte damit wegfahren(bin aber noch auf dem Grundstück) und habs dann gemerkt mit der kette weiß nicht wie es dann aussieht
mein Freund möchte das jetzt mit dem Fahrradbesitzer selbst klären und den Schaden zahlen, dann hat er eigentlich nur noch den eingriff in den Straßenverkehr wenn das klappt....
ich geh mal davon aus dass Polizei nur wegen dem anzeige erstattet und der Besitzer müsste wegen dem Rad anzeige erstatten...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?
Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr
Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen
Sie kehren manchmal auf halbem Wege um
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- in keinem Fall vorbeifahren
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
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