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summergirl
16.03.2007, 22:24 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
ich kenn das von meiner früheren fahrschule wo ich führerschein gemacht habe und bald auch wieder ein mache, die haben immer nach der prüfung uns eine bescheinigung gegeben das wir von der und der zeit an der prüfung teilgenommen haben.
Die Fahrschulen müssen das eigentlich machen.
Fahrschüler07
16.03.2007, 22:29 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
Machen sie in aller Regel auch. Einfach mal fragen, kost ja nicht mehr. Ansonsten den "unoffiziellen" Weg gehen und selber unterschreiben!? *g*
carhol
16.03.2007, 22:41 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
dir ist klar das du ohne einwilligung gar keine prüfung machen darfst ?
und nebenbei, eine fahrschule kann keine "entschuldigung" ausstellen, höchstens eine bescheinigung das du an der prüfung teilgenommen hast. aber müssen MUSS sie das nicht
holger
durbanZA
16.03.2007, 22:54 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
oder einfach mal ganz nett den Tutor fragen, wie er die Sache sieht. Aber der Einwand von Holger sollte beachtet werden.
carhol
17.03.2007, 00:06 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
du bist nicht voll geschäftsfähig.
ohne unterschrift deiner eltern brauchst du z.b. deine rechnung nicht bezahlen.
auch wenn deine eltern es wissen, sie haben nicht ihr schriftliches einverständnis gegeben. bei probs kann es für die fahrschule und eventuell für dich schwierig werden.
deine eltern können dir z.b. die prüfung verbieten oder die rechnung von deinem geld zu bezahlen oder..... eben sagen, du hast an dem tag zur schule zu gehen.
die ausbildungsbescheinigungen haben damit nichts zu tun, es geht nur um den ausbildungsvertrag.
holger
carhol
17.03.2007, 07:39 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
das hat auch nichts mit deinem antrag zu tun. dein fl hat das problem.
das ganze ist ein zivilrechtliches prob weil du minderjährig bist und kein rechtswirksamer vertrag besteht.
was dein fl daraus macht, ist seine sache.
wenn dir z.b. was bei der ausbildung passiert, hat er die a... karte weil die ausbildung ohne einwilligung der eltern gemacht wurde.
hol dir die erlaubnis deiner eltern und gut ist.
finde ich übrigens eine merkwürdige logik von dir, führerschein machen wollen aber nicht in der lage sein, eine einfache" entschuldigung" schreiben zu dürfen.
holger
durbanZA
17.03.2007, 12:25 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
Ob der Vertrag rechtswirksam ist oder nicht, wäre im Einzelfall zu prüfen. Er ist ja ersteinmal schwebend unwirksam, kann aber nachträglich genehmigt werden. Daher wäre es auch kein Problem, wenn die Eltern nach Vertragsleistung dem ganzen Zustimmen.
Desweiteren könnte hier der sog. "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB? bin mir nicht ganz sicher und bin gerade im Urlaub und hab daher kein BGB zur Hand) greifen, der besagt, daß ein beschränkt Geschäftsfähiger einen gültigen Vertrag schließen kann, wenn er die Leistung mit MItteln bewirkt, die von den Eltern zur freien Verfügung gestellt wurden.
Ich denke, im Streitfall würde es hier auf die nachträgliche Genehmigung nach § 108 BGB hinauslaufen. Ich muß gestehen, hier habt Ihr mich bei meinem Lieblingsthema erwischt :)
Ich finde diese Überlegungen zur Geschäftsfähigkeit hochinteressant.
durbanZA
17.03.2007, 12:53 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
oh, sollte nicht so klugscheißerisch klingen... ist mir so passiert *rotwerd*
carhol
17.03.2007, 17:18 Uhr
zu: Entschuldigung von Fahrschule für Prüfungstag
@durban
führereschein fällt nicht unter taschengeld§.
das die eltern es nachträglich "legalisieren" können ist klar. wenn die eltern aber nicht wollen, hat der fl das nachsehen. kann das aus eigener erfahrung sagen.
ging seinerzeit um aufbauseminar. obwohl die mutter den jungen zum seminar gebracht hat (stillschweigendes einverständnis), durfte ich ihm das geld zurück zahlen, meinte jedenfalls der richter.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?
Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot
Vorausgegangene Streckenverbote
Eine Zone mit absolutem Haltverbot
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Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
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