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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pueppchen
14.03.2007, 22:31 Uhr

Einbahnstraße

Hallo zusammen :)

ich hab eine Frage zum Thema Einbahnstraße.
Welche Strafe kommt auf einen zu, wenn man verkehrtrum durch eine Einbahstraße fährt?!
Hat es große Konsequenzen, oder bekommt nur ein Verwarngeld?!

Danke für die Beantwortung! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Wenn nichts anderes dazukommt (besondere Gefährdung eines anderen o.ä.), sodaß man einen Straftatbestand draus machen könnte, bleibt es bei einem Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Kommen erschwerende Umstände dazu, kann daraus ein B- Verstoß mit einem Punkt gemacht werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Mit PKW 20 €, als Radfahrer 15 €.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden