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 pegsch
10.03.2007, 20:38 Uhr
Angeblich rote Ampel - Aussage gegen Aussage
Vor einpaar Wochen hatte ich auf dem täglichen Weg zur Arbeit, plötzlich einen Polizei-Wagen hinter mir, der mir signalisierte rechts ranzufahren. Einer von 2 Polizisten fragte mich dann, ob ich wüsste warum ich angehaltan würde und ich sagte Nein: Angeblich hätte ich in der Innenstadt eine Ampel bei rot überfahren, sie hätte am Straßenrand gestanden und es beobachtet. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Wenn überhaupt, kann ich mich nur an eine gelbe Ampel erinnern, da ich sonst ne Vollbremsung hinlegen hätte müssen. Naja jedenfalls gibt es auch keine Aufnahme, nur deren Aussage die nun gegen meine steht, leider waren sie ja zu zweit. Letzte Woche kam jetzt auch der Bescheid: 3 Punkte und 75 Euro.
Wie ich schon oft gelesen habe, wäre der nächste Schritt ein Einspruch und dann würde das ganze vor Gericht mit den beiden Zeugen enden - worauf ich keine Lust habe, da ich mir keine Chancen errechne. Wenn ich dennoch Einspruch einlege, da ich mir keiner Schuld bewusst bin, was kann noch passieren? Kann man das ganze wenigstens herauszögern? D.h. kann ich mir dann kurz vor Gerichtstermin überlegen, diesen abzusagen udn doch die Strafe zahlen? Oder kommen dann noch weitere Kosten auf mich zu? Hat jemand schon mal in so einer Sache recht bekommen?
Lieben dank

 durbanZA
10.03.2007, 21:20 Uhr
zu: Angeblich rote Ampel - Aussage gegen Aussage
Eine "Aussage- gegen- Aussage"- Regelung gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugen. Die dürfen allerdings- im Gegensatz zum Beschuldigten nicht lügen und haben i.d.R., wie in Deinem Fall, kein nachvollziehbares Interesse daran, nicht die Wahrheit zu sagen. Daher sähe es vor Gericht für Dich eher mau aus. Einen Einspruch kannst Du jederzeit zurückziehen. Aber was soll Dir der Einspruch dann bringen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?
Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen
Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind
Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind
Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren
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