elfe
04.03.2007, 12:57 Uhr
Probezeit ..
Hallo , ich hätte mal eine Frage !
Wenn man in der Probezeit des Führerscheins krank wird und danach auch 3 Jahre nicht fährt , muss man den dann ganz von vorn wiederholen ?
Ich merke noch an , dass sich meine Frage auf das Bundesland Sachsen bezieht , - es ist ja immer anders überall!!
Schon mal Danke im Voraus sagt die Elfe !!
Obi-Wan
04.03.2007, 13:10 Uhr
zu: Probezeit ..
Ehm... nein!?
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Da kannst du so viel krank werden, wie du lustig bist.
Sie kann aber verlängert werden, wenn du einen A Verstoß oder zwei B Verstöße produzierst.
Verstöße der Kategorie A sind solche, die andere Verkehrsteilnehmer direkt gefährden:
* Unfallflucht
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* Nötigung
* Gefährdung des Straßenverkehrs
* Trunkenheit
* Fahren unter Drogeneinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
* verbotene Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
* stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
* mangelnder Sicherheitsabstand
* falsches Ãœberholen
* falsches Abbiegen
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
* Missachten der Vorfahrt
Verstöße der Kategorie B sind:
* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
* verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus