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corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr
Alkohol in de Probezeit!
Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?
Danke
#121846
Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr
zu: Alkohol in de Probezeit!
Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.
Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da Tse...
#121847
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen
Mit einem Stau
Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte
Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?
Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich
Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen
Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?
"Sturztrunk"
Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel
Trinken auf "nüchternen" Magen
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 261) wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.2018
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