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jules17
25.02.2007, 22:40 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
davon abgesehen...schalt doch bitte dein Licht ein, ist wirklich sehr gefährlich nachts ohne...
steinboeckin
26.02.2007, 06:59 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
Hallo mkac83,
dieselbe Frage hatte ich mir auch vor einiger Zeit gestellt und hier im Forum nachgefragt.
Ich meine, irgendjemand hätte gesagt, dass die Vergehen per fietse keine Auswirkungen auf die Probezeit habe.
Setzt mal die Suchfunktion in die Gänge.
Gruß
Steinböckin
steinboeckin
26.02.2007, 07:20 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
hier ist der thread:
klick
Allerdings wird da nur von Punkten in Flensburg gesprochen. Aber es gibt auch einen Hinweis auf eine andere site, wo du nachlesen kannst.
Sören
26.02.2007, 07:50 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
Dunkelfahren hat keinen Einfluß auf die Probezeit, da es kein A-Verstoß ist.
Der Rolichtverstoß hätte aber nach hinten losgehen können. Da wurde Dir aber kein qualifizierter Verstoß vorgeworfen, womit Du Glück gehabt hast.
Aber auch Verstöße mit dem Fahrrad können probezeitrelevant sein, da mit der Probezeit nicht nur die Beherrschung des Fahrzeuges auf die Probe gestellt werden soll sondern auch die Einstellung zu den Regeln.
BastiV
26.02.2007, 21:22 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
Die genaue Regulung weiß ich leider nicht, aber wo ich herkomme gilt immer die Regel, wenn du besoffen auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten wirst, niemals den Führerschein als Altersnachweis vorzeigen.
Ob das wirklich stimmt weiß ich nicht, geh aber auf nummer Sicher und kauf dir elektrisches Licht und fahr etwas vorsichtiger!
Security_neu
26.02.2007, 21:40 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
Wenn du mit mehr als 1,6 Promille aufm Rad erwischt wirst, und einen Führerschein besitzt, kannst du den erstmal brav abgeben. Denn das nennt sich dann Trunkenheit im Straßenverkehr. Auch wenn es "nur" aufm Fahrrad war.
Und sorry, aber ich lass mich doch net zweimal bei der gleichen OWI erwischen... Ich bin noch nie angehalten worden, weder mitm Rad noch mitm Auto. Und glaub mir, als ich noch Radfahrer war, bin ich auch wie ne gesenkte Sau gefahren
carhol
01.03.2007, 21:38 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
http://www.bussgeldkataloge.de/index.html
links auf probezeit klicken.
holger
Ps2spieler
01.03.2007, 23:11 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
3 mal mit den Fahrrad aufgehalten worden und das in kurzer Zeit. Halte mich als Fahrradfahrer nicht unbedingt an den Verkehrsregeln wurde aber noch nie aufgehalten. Ich kenne noch viele die fahren noch viel schlimmer Fahrrad und auch noch nie aufgehalten. Ich glaube den Polizisten in unserer Gegend ist wurscht was die Fahrradfahrer machen. Dafür gehen Sie voll auf die Autofahrer los. Ständige Radarkontrollen und meistens mit Radarpistolen. Parkzeitüberschreitung etc. Mit Radfahrer machen die zu wenig Geld deshalb machen die lieber PKW und LKW Kontrollen.
Einmal wurde ich mal von einen Polizisten ermahnt weil ich mit Fahrrad durch Fußgängerzone fahre(war allerdings im Ausland in Italien) das ist normalerweise Hauptverkehrsstraße mitten durch Stadt(der Ort ist voll auf Tourismus im Sommer ist sicher das 20-50fache Personen im Ort) aber ab 19:00 Uhr glaube ich wurde Gesperrt und Fußgänger Zone daraus gemacht. Das war der einzige Vorfall wo ich mit dem Fahrrad hatte. Hieß nur bitte Abstiegen.
carhol
03.03.2007, 12:04 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
es gibt keine eigenständigen fahrraddelikte.
owi`s werden nicht übers jahr zusammen gezählt sondern jedes für sich.
holger
carhol
03.03.2007, 22:54 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
ja, grundsätzlich alles was unter 40 € ist, gibt kein aufbauseminar.
holger
durbanZA
04.03.2007, 15:07 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
na ja... wenn sich Owis häufen, können wegen Beharrlichkeit Maßnahmen ergriffen werden. Das ist gar nicht so unüblich, wie man denkt.
Desweiteren gibt es auch B- Verstöße unter 40 Euro, bei denen ein Aufbauseminar angeordnet werden kann.
carhol
04.03.2007, 16:27 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
nein, in deinem fall nicht.
holger
tolu
06.03.2007, 00:33 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
holger ist fahrlehrer, war mal beim bund, wohl einiges über 50 und wohnt bzw. arbeitet irgendwo in NRW (raum düsseldorf, wenn ich es recht in erinnerung habe).
das ist mein wissen über ihn.
carhol
06.03.2007, 08:55 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
holger ist fahrleher, war mal beim bund, wohl einiges UNTER 50 und wohnt bzw. arbeitet in nrw (raum sauerland, wenn ich es recht in erinnerung habe).
das ist mein wissen über ihn.
holger
einiges = relativ ;-)
tolu
06.03.2007, 13:06 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
so jung, ich dachte du bist seit 30 jahren fl. zudem hören sich deine jugenderinnerung so an, als ob es schon lange her ist ;-)
carhol
06.03.2007, 17:18 Uhr
zu: Fahrrad gefahren ohne Licht, in der Probezeit !!!
machmal bin ich auch 97.
oder war das in dem vorigen leben???
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet
Wenn sich die Schranken senken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Rechts
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